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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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296 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

Das Gelübdeopfer<br />

Man kann nur die Tiere die man rituell als Opfer schlachten kann auch als<br />

Gelübde opfern. Tiere wie Hahn, Huhn usw. kann man nicht als Gelübde opfern.<br />

Von dem Fleisch des Opfers als Gelübde darf der Person der es versprochen hat<br />

selbst, dessen Ehefrau/-mann dessen Eltern, Großmütter, Großväter, Kinder und<br />

Enkel Kinder nicht essen. Auch die Personen die dem Nisab Gemäß Geld und Gut<br />

haben und aus religiöser Hinsicht Reich sind dürfen nicht aus diesem Fleisch essen.<br />

Denn als Gelübde geopfertes Tierfleisch dürfen nur arme Menschen essen.

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