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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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76 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

Die körperlichen Gottesdienste hat jeder Muslim selbst zu verrichten. Sie können<br />

nicht auf andere übertragen werden. Niemand kann z.B. an Stelle eines anderen<br />

beten oder fasten.<br />

2. finanzieller Gottesdienst – sind Dienste die eine finanzielle Abgabe beinhalten.<br />

Die Pflichtabgabe oder das Schlachten gehören in diese Gruppe.<br />

Im finanziellen Gottesdienst ist eine Übertragung auf Dritte möglich. Ein reicher<br />

Muslim kann seine Abgabe persönlich überbringen oder mit einer dritten Person<br />

schicken lassen.<br />

3. körperlich-finanzieller Gottesdienst – sind Gottesdienste die körperliche und<br />

finanzielle Teilhabe beinhalten. Die Pilgerfahrt ist ein solcher Gottesdienst.<br />

Die Pilger muss von jedem selbst vorgenommen werden, sie kann nicht in<br />

Vertretung unternommen werden. Doch wenn jemand so krank oder so alt ist, dass<br />

er nicht die Fahrt unternehmen kann, kann er einer dritten Person die Pilgerfahrt<br />

statt seiner finanzieren.

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