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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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Erfordernis ist “Ich habe eindrittel von diesem Gut, für diesen Wohltat testamentarisch<br />

festgelegt.” Oder “ Diesen Gut habe ich für diese Person testamentarisch festgelegt” u.<br />

ä. offene Worte.<br />

Und die Annahme ist, “Diesen Testament habe ich angenommen”. Oder nachdem<br />

Tode von demjenigen der den Testamen gemacht hat, an dem das Gut testamentarisch<br />

festgelegt wurde, von dieser einen Ausgabe macht. Auch dieses Verhalten gilt<br />

als Annahme des Testamentes.<br />

Jedoch, wenn Bedürfnisse der armen, der Moscheen, Hadsch, u. ä. also nicht ein<br />

bestimmtes Testament vorhanden ist, dann ist die Annahme von diesem nicht nötig.<br />

Das Testament kann, wörtlich als auch schriftlich gemacht werden.<br />

Die Voraussetzungen des Testamentes<br />

a) Die Voraussetzungen über den der Testament machen will<br />

1- Der den Testament stellender, muss in der Lage sein ein Testament zu machen,<br />

das heißt derjenige muss vernünftig sein und die Pubertätszeit erreicht haben.<br />

Also ist das Testament des Kindes und der Irren nicht gültig.<br />

2- Das Testament machender muss diesen Testament mit Freierwillen machen.<br />

Das Testament das man aus Fehler oder durch zwang oder aus Spaß macht, ist<br />

nicht gültig.<br />

3- Den Testament machender muss ein Freier Person sein.<br />

Erlaubtes und Verwehrtes 333<br />

4- Der Testament machender darf nicht Schulden haben, den er nur nachdem er<br />

sein ganzes Gut verkauft, zurückzahlen kann.<br />

b) Die Voraussetzungen über den das Gut testamentarisch angeordnet wird<br />

1-Die Person an die das Gut geschenkt wurde, muss an dieser Zeit an dem das Gut<br />

Geschenkt wurde am Leben sein.<br />

Das Testament, das für einen Toten gemacht wird ist ungültig. Jedoch darf man<br />

für ein Bebie auf deren Geburt man wartet ein Testament machen.<br />

2- Die Person an die man ein Testament macht muss bekannt sein.<br />

Denn falls jemand sagt, dass er “eindrittel meines Gutes ordne ich testamentarisch an<br />

Ahmed” oder “ordne ich testamentarisch an Hasan” oder absolut “ich habe mein Gut an<br />

jemanden testamentarisch eingeordnet” sagt, wird dieses Testament ungültig. Denn man<br />

weiß es nicht bestimmt, wer mit “Ahmet” oder “Hasan” gemeint wurde.

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