05.12.2012 Aufrufe

Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Religiöse Überzeugung 37<br />

Ohne die Sunna lässt sich auch der Koran nicht vollständig verstehen. Denn wie<br />

man nicht alle Regeln der <strong>Religion</strong> dem Koran entnehmen kann, so finden sich auch<br />

zahlreiche Gebote deren Umsetzung wir in der Sunna finden. So sagt der Koran zwar,<br />

dass das rituelle Gebet eine Pflicht ist, doch wie man es zu verrichten hat, findet hier<br />

keine Erwähnung. Dies lernen wir aus der Sunna und der Umsetzung des Propheten.<br />

Auch wie die Pilgerfahrt zu verrichten ist, findet sich in der Sunna.<br />

Darüber hinaus haben die Rechtsgelehrten die Sunna als eine Kategorie des religiösen<br />

Urteils benutzt. Wenn man sagt “dies ist Sunna” so heißt dies, das es nicht<br />

Pflicht und nicht Erfordernis sondern Sunna ist. So z.B. die Sunna des<br />

Mittagsgebetes.<br />

Die Rechtsgelehrten haben die Sunna in zwei Arten unterteilt:<br />

a) die Sunan-i huda: diese Art meint die Sunna des Propheten, die die Riten und<br />

Gebete der <strong>Religion</strong> als Gegenstand hat. Wer dieser Sunna folgt erlangt eine gute<br />

Tat, sie zu unterlassen ist verpönt. Hierzu gehören z.B. der Gebetsruf, die Sunna<br />

Abschnitte des Gebetes etc.<br />

b) die Sunan-i zevaid: diese Art meint die menschlichen Handlungen des<br />

Propheten, wie er sich ankleidet, sein Sitzen, sein Schlafen etc.<br />

Eine solche Sunna zu unterlassen ist nicht verpönt.<br />

Der Konsens<br />

Das arabische Wort für Konsens ist idjma und bedeutet wörtlich Übereinkunft,<br />

Einmütigkeit.<br />

Im religiösen Kontext meint der Konsens die Übereinkunft der Rechtsgelehrten<br />

im Urteil zu einem bestimmten Thema.<br />

Diese Übereinkunft kann auf zwei Arten geschehen. Erstens können die<br />

Rechtsgelehrten die gleiche Ansicht zu einem bestimmten Thema äußern. Dies<br />

nennt man den offenen Konsens. Zweitens kann mindestens ein Rechtsgelehrter eine<br />

Ansicht äußern, der von den anderen Rechtsgelehrten der Zeit nicht widersprochen<br />

wird. Somit wird der Ansicht gewähr gegeben. Dies nennt man den<br />

Schweigekonsens. Für die meisten Rechtsgelehrten ist der offene Konsens eine<br />

Rechtsquelle. Die Sicherheit des Schweigekonsens ist allerdings umstritten.<br />

Als Begründung für den Konsens werden oft folgender Vers und Hadith vorgetragen.<br />

“Wenn aber einer gegen den Gesandten Opposition treibt, nachdem ihm die Rechtleitung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!