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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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222 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

über die Menschen, sich nicht mit den Problemen der Gesellschaft beschäftigen, folgendes:<br />

“Ein Gläubiger, dessen Nachbar nebenbei Hungernd schläft und er selbst Satt schläft,<br />

ist nicht ein reifer Gläubiger.” 169<br />

Sowie Allah, der Erhabene , der uns erschaffen hat und uns leben lässt, uns zahlreiche<br />

Gottesgnaden gegeben hat; so sind wir damit beauftragt einen Teil davon an<br />

die armen und bedürftigen zu geben.<br />

Falls in einer Gesellschaft, Menschen vorhanden sind die unter Armut leiden und<br />

hilflos sind, wie kann man sich vorstellen dass die Menschen im Reichtum leben und<br />

sich nicht um diese armen Menschen kümmern?<br />

Wenn alle Wohlhabende Moslems ihre Pflichtabgabe an die Bedürftigen regelmäßig<br />

zahlen, dann wird ein soziales Problem welches die Gesellschaften stört, gelöst.<br />

Man kann dadurch Allahs Wohlgefallen und die liebe der Menschen erhalten. Somit<br />

wird jeder unter sich gegenseitig mit Liebe und Respekt verhalten. Jeder wird sich<br />

untereinander vertrauen und die Neidgefühle werden beseitigt. Durch eine solche<br />

Sozialenunterstützung, wird ein behagliches und glückliches Volk entstehen.<br />

Die Bedingungen damit die Pflichtabgabe pflicht wird<br />

Damit ein Mensch, Pflichtabgabe Pflichtiger wird, müssen an ihm und an seinem<br />

Gut einige Bedingungen Vorhanden sein.<br />

Die Bedingungen, die der Gutbesitzer besitzen muss<br />

1. Moslem zu sein.<br />

2. Das Pubertätsalter erreicht haben.<br />

3. Vernünftig sein.<br />

4. Unabhängig sein.<br />

5. Der Besitzer darf nicht im Wert seines Gutes Schulden haben. Oder wenn man<br />

die Schulden abzieht, darf das Gut nicht weniger als Nisap Maß sein.<br />

Die Nichtmuslime, die nicht die Pubertätsalter erreicht haben (nach der<br />

Schafiitischen Rechtsschule gibt man auch aus dem Gut der Kinder und der Irren<br />

Pflichtabgabe) die Irren und die Unfreien, für diese ist Pflichtabgabe keine Pflicht.<br />

Wer im genügenden Maß oder mehr Gut besitzt aber ebensoviel oder noch mehr<br />

Schulden hat, braucht keine Pflichtabgabe zu zahlen, sondern sollseine Schulden<br />

begleichen.

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