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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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164 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

Jemand der durch Kopfschwindlung oder durch Halbkopfschmerz nicht stehen<br />

kann, darf das Gebet beim sitzen verrichten. Wenn beim stehen bei jemandem Urin<br />

tropft oder Eiter aus der Wunde kommt und beim sitzen diese Ausflusse nicht kommen,<br />

darf sein Gebet sitzend verrichten.<br />

Wenn jemand der Gesund ist, so Krank wird, dass er sein Gebet nicht sitzend verrichten<br />

kann, darf sitzend beten während er aber die Beugung und Niederwerfung<br />

vollkommen verrichtet. Aber wenn er nicht in der Lage ist die Verbeugung und<br />

Niederwerfung zu verrichten, darf er diese mit Andeutung verrichten. Falls er sitzend<br />

mit Andeutung das Gebet nicht verrichten kann, darf sie das Gebet liegend beenden.<br />

Ein Kranker der nicht in der Lage ist sich nach der Kaaba zu verrichten, dreht sich<br />

auf die Seite auf die sie sich drehen kann um.<br />

Falls der Kranke während des Gebetes sich wohl fühlt, verrichtet den Rest des<br />

Gebetes beim stehen. Aber wenn jemand der sich so wohl fühlt, dass er die<br />

Verbeugung und Niederwerfung verrichten kann, muss das Gebet wiederholen.<br />

Wenn der Kranke nur bis er ein Vers liest stehen kann, darf danach sich wieder setzen.

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