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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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300 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

Ist etwas nicht an sich, sondern durch die Art ihres Erwerbs oder ihrer Begehung<br />

verwehrt, so nennt man dies vermittelt verwehrt. Das ist sowie ein gestohlenes Gut.<br />

Z.B.: Ein Schaf oder ein Brot das gestohlen ist, ist im Grunde Erlaubtes . Da sie<br />

aber anderen Menschen gehören und ohne deren Erlaubnis genommen wurden, sind<br />

sie Verwehrtes geworden.<br />

Allah bestimmt das Verwehrte und Erlaubte<br />

Das Erlaubte oder das Verwehrte bestimmt Allah. Er hat niemandem das Recht<br />

gegeben etwas als Verwehrtes zu bezeichnen. Wegen der Bedeutung dieser Sache<br />

haben die Islamwissenschaftler, nichts über etwas der keine feste Beweise hat als<br />

Verwehrtes bezeichnet, sondern “nicht angenehm, schlecht” bezeichnet.<br />

“Sprich: “Wer hat den Putz Allahs verwehrt, den er erschaffen für seine Diener, und die<br />

guten Dinge des Unterhalts?” Sprich: “Sie sind für die Gläubigen im irdischen Leben,<br />

besonders am Tag der Auferstehung.” So machen wir den Zeichen für die Verständigen<br />

klar.” 217<br />

“Sprich: “Was meint ihr, von der Nahrung, die Allah euch hinabsandte, und von der ihr<br />

das eine verwehrt, und das andere erlaubt gemacht habt?” Sprich: “Hat Allah euch<br />

Erlaubnis gegeben oder erdichtet ihr wider Allah?” 217<br />

Notfälle Machen das rituell Verwehrte erlaubt<br />

Der den Bezirk des Verwehrten möglichst eng haltende Islam hat berücksichtigt,<br />

dass nicht voraussehbare Lebensumstände, vorübergehendes Geschehen, Nöte und<br />

Zwänge diesen Rahmen sprengen können. Der Herr, es seinen Knechten stets leicht<br />

machend, hat dem Muslim zugestanden, in auswegloser Situation auch Verwehrtes zu<br />

genießen bzw. zu tun, sofern er dabei nicht das Maß überschreitet.<br />

Unter ausdrücklicher Nennung verwehrter Speisen —wie das Fleisch ungeschächtet<br />

gestorbener Tiere, Blut, Schwein usw.— wird in vier Suren dieser<br />

Grundsatz ausgedrückt:<br />

“Verwehrt hat er euch nur Krepiertes und Blut und Schweinefleisch und das, über dem<br />

ein andrer als Allah angerufen ward. Wer aber dazu gezwungen wird, ohne Verlangen<br />

danach und ohne sich zu vergehen, auf dem sei keine Sünde; siehe, Allah ist verzeihend und<br />

barmherzig.” 219<br />

Außer in Notfällen muss man sich von Verwehrtes fern halten.

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