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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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6. Pflichtabgabe für landwirtschaftliche Produkte<br />

Gottesdienst 229<br />

Auch für die Waren die man aus der Erde erhält, muss man in einem bestimmten<br />

Maß Pflichtabgabe, geben. Dieses nennt man wörtlich den zehnten Teil. Nach Ebu<br />

Hanife gibt man für Getreide sowie Weizen, Gerste, Reis auch für Wassermelone,<br />

Honigmelone, Früchte und Obst Pflichtabgabe. Man sucht bei diesem nicht den<br />

Nisap Mass. Man muss sowie von wenigem auch von vielen von diesen genannten<br />

Erdprodukten Pflichtabgabe geben. Es ist auch nicht eine Voraussetzung, dass über<br />

diese Erdprodukte ein Jahr vergehen muss.<br />

Nach Imam Ebu Yusuf und Imam Mohammed gibt man von den<br />

Landwirtschaftsprodukten und von den Produkten die ein Jahr halten können,<br />

Pflichtabgabe. Jedoch gibt es für diese einen Nisap Maß. (Über den Grundmaß der<br />

Erdprodukte sind die Schafiis, Hanbelis und Malikis in der gleichen Meinung. Für die<br />

Produkte, die weniger als tausend Kg sind, braucht man nicht Pflichtabgabe zu geben.<br />

Das heißt also, wenn man die heutigen Landwirtschaftlichen Ausgaben abzieht,<br />

und der Rest den Nisap Maß erreicht, gibt man von den Erdprodukten deren<br />

Bewässerung auf natürlicher Weise gemacht wurde 1/10, für die Produkte deren<br />

Felder mit bestimmten Kosten oder Mühsamenarbeit bewässert wurde, gibt man 1/20<br />

als Pflichtabgabe. Für diese Produkte die den Nisap Maß erreichen, muss darüber<br />

nicht ein Jahr vergehen.<br />

Auch für den Honig, das auf den Feldern wo man Pflichtabgabe pflichtig ist, produziert<br />

wird, muss Pflichtabgabe gegeben werden.<br />

7. Pflichtabgabe für einzubeziehende Güter<br />

Dieses Haben teilt sich unter drei:<br />

1. Das starke Haben: Diese sind die Gelder die man ausgeliehen hat und der Wert<br />

der Handelswaren. Wenn man diese einkassiert, soll man auch den Pflichtabgabe für<br />

vergangene Jahre, geben. Wenn das Haben verleugnetes Haben ist, muss man nach<br />

dem man dieses einkassiert hat nicht Pflichtabgabe, geben. Jemand der für sein<br />

Haben als Gegenwert ein Schuldschein oder Bonus hat, dessen Haben ist ein Starkes<br />

Haben.<br />

2. Das mittlere Haben: Das Haben das nicht für Handel, sondern im Gegenwert<br />

von Gütern erhalten wird. Sowie der Gegenwert für gebrauchtes Kleidstück.<br />

Ab der Zeit in dem der Kunde es erhalten hat, sind diese Pflichtabgabe Pflichtig.<br />

Jedoch wenn diese nicht den Nisap Maß erreicht muss man nicht Pflichtabgabe<br />

geben.

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