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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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230 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

3. Das schwache Haben: Diese sind die nicht im Gegenwert eines Gutes erhalten<br />

werden. Z. B.: Das Gut das man durch Erbe oder Testament erhalten wird. Ab der<br />

Zeit indem man diese Güter erhält und diese im Nisap Wert sind, und ein Jahr darüber<br />

vergangen ist, muss man Pflichtabgabe geben.<br />

Die Empfänger von Pflichtabgaben<br />

Im gnadenreichen Koran steht über den Pflichtabgabeempfänger folgendes:<br />

“Die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen und für die mit ihrer Verwaltung<br />

Beauftragten und für die, deren Herzen versöhnt werden sollen, für die (Befreiung von)<br />

Sklaven und für die Schuldner, für die Sache Allahs und für den Wanderer: eine Vorschrift<br />

von Allah. Und Allah ist allwissend, allweise.” 170<br />

Danach sind die Pflichtabgabeempfänger folgende:<br />

1. Die Armen: Bedürftige, also religionsgesetzlich vermögenslose Personen, auch<br />

wenn sie körperlich gesund sind und in Arbeit stehen. Gänzlich mittellose Personen.<br />

2. Die Mitellosen: Diese sind Menschen die nichts besitzen. Sie sind in eine<br />

schlimmere Lage als die Armen.<br />

3. Hochverschuldete: Diese sind, die nicht mehr Geld im Nisap Maß besitzen als<br />

deren Schuld und die nicht in der Lage sind, ihr Schuld zu zahlen.<br />

4. Die Reisenden: Obwohl sie in deren Heimatort Gut haben, aber auf der Reise in<br />

Not geraten sind. An diejenige aber welche soviel Geld haben mit dem sie zur ihren<br />

Heimatort fahren können, gibt man nicht Pflichtabgabe.<br />

5. Die auf Allahsweg sind: Diese sind die, so wenig besitzen, dass sie nicht hätten<br />

an einem Krieg teilnehmen können oder für die der Wallfahrt mittellos gebliebenen.<br />

Menschen die ihre Arbeiten verlassen haben und sich an Wissenschaften gewidmet<br />

haben.<br />

Sowie man an alle Pflichtabgabeempfänger Pflichtabgabe geben darf, kann man<br />

auch nur an eine Gruppe Pflichtabgabe geben.<br />

Es ist tugendvoller, wenn wir bei der Zahlung der Pflichtabgabe folgende Reihe<br />

beachten:<br />

a) Zuerst die armen Geschwister,<br />

b) Die Kinder der Geschwister,<br />

c) Onkel, Tanten,<br />

d) Die Kinder von diesen,

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