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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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Erlaubtes und Verwehrtes 329<br />

Die zukünftigen Früchte eines Baumes, das Bebie einer Kuh die geboren wird – da<br />

dieses eine Verschenkung eines nicht vorhandenen Gutes wird- ist das nicht gültig.<br />

2- Das Gut das Verschenkt wird darf aus religiöser Hinsicht nicht ein Verwehrtes<br />

Gut sein. Denn diese Gute sind in der <strong>Religion</strong> wertlose Gute.<br />

3- Der Verschenkendere des Gutes muss der Besitzer dieses Gutes sein.<br />

Das Gut von einem anderen ohne seine Genehmigung an einem anderen zu verschenken<br />

ist nicht erlaubt.<br />

4- Das Ding das Verschenkt wird muss übernommen worden sein. Diese ist eine<br />

Voraussetzung um damit das Gut die Verschenkung gültig macht. Denn ohne das Gut<br />

das Verschenkt wurde, erhalten zu haben, wird dieses Gut nicht das Gut von verschenktem<br />

sein.<br />

Beschluss der Schenkung<br />

Das geschenkte Gut gehört unabdingbar dem, der die Schenkung erhält.<br />

Abkehr von der Schenkung<br />

Das Gut, das verschenkt wurde muss ihm ohne einen Gegenwert gegeben werden.<br />

Denn unser Prophet befiehlt:<br />

“Jemand der von seiner Schenkung zurückkehrt, ist sowie jemand der zu seinem<br />

Erbrochenen zurückkehrt.” 276 Unser Prophet sagte: “Außer den Vater der an seinem Kind<br />

eine Schenkung machte, ist es nicht erlaubt , von seiner Schenkung zurückzukehren.” 277<br />

Wann die Schenkung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann<br />

1- Das nach der Schenkung an das Gut etwas zugefügt wurde, welches den Wert<br />

des geschenkten Gutes erhöhte.<br />

2- Nachdem das Geschenktes Gut angenommen wurde einer der Teilnehmer<br />

stirbt.<br />

3- Das geschenktes Gut wegen irgendeinem Grund nicht mehr im Besitzt der<br />

geschenkten Person ist.<br />

4- Wenn das Geschenkte Gut nicht mehr existiert.<br />

5- Das die Ehefrau ihrem Ehemann oder der Ehemann seiner Ehefrau eine<br />

Schenkung macht.<br />

6- An seine Verwandten die aus dem gleichen Stamm kommen ein Schenkung zu<br />

machen.

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