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M.Sc. - Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen

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Studiengangsübergreifende Rahmenbedingungen 23<br />

nicht erfüllen. Im Falle eines externen 2. Gutachters muss dieser vom fachbereichsinternen<br />

1. Gutachter über die Anfor<strong>der</strong>ungen und Bewertungsgrundlagen einer Abschlussarbeit<br />

eingehend informiert werden. Die aktuelle Regelung zur Betreuung von Abschlussarbeiten<br />

wurde am 21.7.2010 im <strong>Fachbereich</strong>srat für Bachelorarbeiten genehmigt und am 2.3.2011<br />

vom Masterprüfungsausschuss für die Betreuung <strong>der</strong> Masterarbeit übernommen.<br />

1.6. Qualitätssicherung im Umfeld <strong>der</strong> Lehre<br />

Was macht die Qualität im Umfeld <strong>der</strong> Lehre aus? Wie lässt sie sich messen, sichern und<br />

verbessern? Zu den Faktoren und strukturellen Maßnahmen, die auf die Qualität <strong>der</strong> Lehre<br />

indirekten Einfluss nehmen zählen insbeson<strong>der</strong>e:<br />

beste personelle, sächliche und infrastrukturelle Voraussetzungen<br />

enge Verknüpfungen <strong>der</strong> Lehre zu Forschung und Arbeitsmarkt<br />

verlässliche, überschneidungsfreie Lehrplanung<br />

regelmäßige Lehrevaluation und Akkreditierung<br />

Die am <strong>Fachbereich</strong> <strong>Geowissenschaften</strong> für alle Studienprogramme etablierten Strukturen<br />

und Maßnahmen für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement werden in Kapitel 6<br />

ausführlich erläutert.<br />

1.6.1. Berufungs- und Auswahlverfahren<br />

Gute Hochschullehrer verbinden Fachwissen, Ideenreichtum und Lehrtalent, sie zu finden<br />

und binden ist <strong>der</strong> Auftrag je<strong>der</strong> Berufungskommission. Der <strong>Fachbereich</strong> <strong>Geowissenschaften</strong><br />

misst bei allen Berufungsverfahren dem Aspekt <strong>der</strong> Lehre großes Gewicht bei. Die Eignung<br />

aller Bewerber und Bewerberinnen für die Lehre wird nach einheitlichen Verfahrensregeln<br />

geprüft. Zur Vertretung studentischer Interessen sind zwei Studierende und ein Vertreter<br />

vollwertige Mitglie<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Berufungskommission. Gefor<strong>der</strong>t wird<br />

eine Dokumentation <strong>der</strong> bisherigen Lehr- und Betreuungsleistungen,<br />

ein schriftlich verfasstes Lehr- und Forschungskonzept,<br />

eine 45-minütige Probevorlesung für fortgeschrittene Studierende und Doktoranden<br />

des <strong>Fachbereich</strong>s, <strong>der</strong>en Thema freigestellt ist und die von <strong>der</strong> Berufungskommission<br />

hinsichtlich ihrer pädagogisch-didaktischen Qualität beurteilt wird,<br />

ein 30-minütiges Gespräch mit Studierenden ohne Beteiligung <strong>der</strong> Kommission über<br />

zukünftige Lehrinhalte, Lehrveranstaltungs-Konzepte und Forschungsschwerpunkte,<br />

die Überprüfung <strong>der</strong> außerfachlichen Qualifikation und Eignung <strong>der</strong> Kandidaten und<br />

Kandidatinnen durch die Consultingfirma Kienbaum (externes Assessmentverfahren).

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