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M.Sc. - Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen

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Masterstudiengang Marine Geosciences 231<br />

4.3.2. Prüfungssystem<br />

Die Prüfungssysteme <strong>der</strong> Masterstudiengänge unterscheiden sich formal nicht von dem des<br />

Bachelorstudiengangs, da die B.<strong>Sc</strong>. und M.<strong>Sc</strong>. Rahmenprüfungsordnungen <strong>der</strong> <strong>Universität</strong><br />

und damit auch die zugelassenen Prüfungsformen bis auf Fristenregelungen identisch sind.<br />

In <strong>der</strong> fachspezifischen Prüfungsordnung des Masterstudiengangs <strong>Geowissenschaften</strong> (s.<br />

Anlagen) werden als weitere Prüfungsformen Kurzklausuren, ein schriftlich ausgearbeitetes<br />

Referat mit Vortrag, die Bearbeitung von Hausaufgaben, Exkursions- und Kartierberichte<br />

zugelassen. Fortgeschrittene Prüfungsformen wie Berichte, Seminarvorträge, Haus- und<br />

Projektarbeiten und auch mündliche Prüfungen werden auf Masterniveau deutlich häufiger<br />

als im Bachelor genutzt. Dies honoriert rege Beteiligung im Kursverlauf, schult das Präsentationsgeschick<br />

und verteilt die Prüfungslast über das gesamte Semester. Bis auf ein Modul<br />

mit zwei Teilprüfungen (Sedimentologie II) werden alle Module dieses Masterstudiengangs<br />

durch Modul- o<strong>der</strong> Kombinationsprüfungen abgeschlossen.<br />

Es gilt festzuhalten, dass die KMK-Linie, i.d.R. nur eine Prüfung pro Modul zuzulassen, in<br />

ihrer Rigorosität von unserer Studentenschaft abgelehnt wird. Lehrende und Studierende<br />

sind sich einig, dass die Kombination aus zwei o<strong>der</strong> drei möglichst verschiedenen Prüfungsleistungen<br />

pro Modul und Semester eine kontinuierlichere Lernmotivation, Verteilung <strong>der</strong><br />

Prüfungslasten und bessere Erinnerungsleistung gewährleisten. Es entspricht auch eher <strong>der</strong><br />

Berufsrealität, wenn persönliche Leistung vorrangig an <strong>der</strong> Qualität und Quantität sorgfältig<br />

ausgearbeiteter Studienergebnisse bemessen wird. Berichtskolloquiua über Studienprojekte<br />

sind gängig und haben den Vorteil, dass individuelle Erfahrungen und Erkenntnisse von allen<br />

Mitstudierenden rezipiert und kommentiert werden können. Die von <strong>der</strong> neuen Rahmenprüfungsordnung<br />

geschaffene Option, erfolgreich zu absolvierende, aber unbewertete<br />

„Studienleistungen“ vorzusehen, wird in zwei Modulen genutzt.<br />

Die Masterarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet, wobei <strong>der</strong> Erstgutachter in <strong>der</strong> Regel<br />

<strong>der</strong> Betreuer ist. Je<strong>der</strong> Gutachter erhält eine fest gebundene Kopie <strong>der</strong> Arbeit, drei weitere<br />

müssen im Prüfungsbüro abgegeben werden. Die Gutachter haben formal acht Wochen Zeit,<br />

ihre Gutachten zu schreiben. In einem abschließenden, Kolloquium (20 min Vortrag, 20 min<br />

Diskussion) präsentiert und verteidigt die/<strong>der</strong> Studierende die Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeit und die<br />

daraus gezogenen <strong>Sc</strong>hlüsse. Es soll nachgewiesen werden, dass die/<strong>der</strong> Studierende in<br />

einer Auseinan<strong>der</strong>setzung über den Themenbereich <strong>der</strong> Masterarbeit die erarbeiteten<br />

Lösungen selbständig darlegen, einordnen und untermauern kann. Für das Bestehen von<br />

Masterarbeit und Kolloquium werden 30 CP angerechnet, wobei 75% <strong>der</strong> Note auf <strong>der</strong><br />

schriftlichen und 25% auf <strong>der</strong> mündlichen Leistung beruhen. Eine nicht bestandene Masterarbeit<br />

kann nur einmal wie<strong>der</strong>holt werden.

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