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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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Frage 20: Teilfrage e: Persönliche Haftung<br />

Nach allgemeinem Beamtenrecht ist eine persönliche Haftung der Beamten<br />

nicht ausgeschlossen. Verantwortlich für den Erlass von Abgabensatzungen<br />

ist aber nicht der Bürgermeister.<br />

Frage 20: Teilfrage f:<br />

Strafrechtliche Folgen sind dem Unterzeichner nicht bekannt.<br />

Frage 20: Teilfrage g:<br />

Sofern eine Beitragserhebung rechtlich möglich ist, würde ich die Beitragserhebung<br />

empfehlen. In meinen Augen ist aber schon die Änderung<br />

von § 8 Abs. 7 S. 2 KAG eine unzulässige Rückwirkung gewesen. Die<br />

Durchsetzung dieser unzulässigen Rückwirkung würde ich nicht empfehlen.<br />

Frage 21:<br />

Für den Fall der Verjährung Ende 2020<br />

Teilfrage a: Befürchtete Einnahmeausfälle:<br />

Die Frage richtet sich an Amtsträger.<br />

Teilfrage b:<br />

Siehe Antwort auf Frage 20, Teilfrage b.<br />

Teilfrage c:<br />

Ein unmittelbarer Konnex zwischen Beitragssatzungsverabschiedung<br />

und Verjährungsfrist dürfte nicht bestehen, andererseits führt jede klare<br />

Festlegung einer zeitlichen Grenze zu einer erhöhten Aktivität all der<br />

Handlungen, die zu verjähren drohen.<br />

Teilfrage d: Haftungsfrage,<br />

siehe oben.<br />

Teilfrage e:<br />

Siehe oben.<br />

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