5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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Altanschließerbescheidung abgeschlossen ist, einen zusätzlichen Zeitbedarf von ca. 2<br />
Jahren und zusätzliche Beitragseinnahmen in Millionenhöhe.<br />
Man kann keinesfalls behaupten, dass der MAWV bisher untätig war. Das zeitliche<br />
Problem resultiert alleine aus der Größe des Verbandsgebietes und der Anzahl der zu<br />
klärenden und zu bescheidenden Flurstücke, insbesondere zur Frage der Altanschließer.<br />
Ein weiteres praktisches Problem sehen wir in einer möglichen hohen Anzahl von<br />
Verfahren, die wir zur Hemmung der Festsetzungsverjährung nur noch auf dem<br />
Rechtswege werden durchsetzen können.<br />
Gemäß § 171 (3a) der Abgabenordnung werden wir nach Ablauf der festgelegten<br />
Verjährungsfrist unsere Forderung nur durchsetzen können, wenn wir spätestens einen<br />
Monat vor Ablauf der geplanten Verjährungsfrist alle beitragspflichtigen Flurstücke im<br />
Verbandsgebiet beschieden und gegenüber den, die Widerspruch eingelegt haben, einen<br />
Widerspruchsbescheid erlassen haben. Nach dem Stichtag müssen wir, sofern wir unsere<br />
Forderung nicht verlieren möchten, zur Hemmung der Festsetzungsverjährung immer ein<br />
Urteil eines Gerichts verlangen müssen. Eine Aufhebung von uns aus würde zum Verlust<br />
unserer Forderung führen.<br />
Derzeit ist die Wahrscheinlichkeit ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu verlieren,<br />
sehr hoch, da die Fantasie der Verwaltungsgerichte und die Vorstellung, was in einer<br />
Satzung wie geregelt oder welcher zusätzliche Nachweis des Anschlussbeitragssatzes<br />
geführt werden muss, unerschöpflich ist.<br />
Die Kosten aus den Verfahren, insbesondere wenn Sie über mehrere Instanzen gehen,<br />
können erhebliche Größenordnungen erreichen und sind nach der aktuellen<br />
Rechtsprechung auch nicht gebührenfähig.<br />
Ziel sollte daher sein, möglichst viele Bescheide bis Ablauf der Verjährungsfrist im<br />
außergerichtlichen Wege zu klären und auch noch die Möglichkeit zu haben, Bescheide<br />
von sich aus aufzuheben und neu zu erlassen.<br />
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