27.04.2014 Aufrufe

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Altanschließerbescheidung abgeschlossen ist, einen zusätzlichen Zeitbedarf von ca. 2<br />

Jahren und zusätzliche Beitragseinnahmen in Millionenhöhe.<br />

Man kann keinesfalls behaupten, dass der MAWV bisher untätig war. Das zeitliche<br />

Problem resultiert alleine aus der Größe des Verbandsgebietes und der Anzahl der zu<br />

klärenden und zu bescheidenden Flurstücke, insbesondere zur Frage der Altanschließer.<br />

Ein weiteres praktisches Problem sehen wir in einer möglichen hohen Anzahl von<br />

Verfahren, die wir zur Hemmung der Festsetzungsverjährung nur noch auf dem<br />

Rechtswege werden durchsetzen können.<br />

Gemäß § 171 (3a) der Abgabenordnung werden wir nach Ablauf der festgelegten<br />

Verjährungsfrist unsere Forderung nur durchsetzen können, wenn wir spätestens einen<br />

Monat vor Ablauf der geplanten Verjährungsfrist alle beitragspflichtigen Flurstücke im<br />

Verbandsgebiet beschieden und gegenüber den, die Widerspruch eingelegt haben, einen<br />

Widerspruchsbescheid erlassen haben. Nach dem Stichtag müssen wir, sofern wir unsere<br />

Forderung nicht verlieren möchten, zur Hemmung der Festsetzungsverjährung immer ein<br />

Urteil eines Gerichts verlangen müssen. Eine Aufhebung von uns aus würde zum Verlust<br />

unserer Forderung führen.<br />

Derzeit ist die Wahrscheinlichkeit ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu verlieren,<br />

sehr hoch, da die Fantasie der Verwaltungsgerichte und die Vorstellung, was in einer<br />

Satzung wie geregelt oder welcher zusätzliche Nachweis des Anschlussbeitragssatzes<br />

geführt werden muss, unerschöpflich ist.<br />

Die Kosten aus den Verfahren, insbesondere wenn Sie über mehrere Instanzen gehen,<br />

können erhebliche Größenordnungen erreichen und sind nach der aktuellen<br />

Rechtsprechung auch nicht gebührenfähig.<br />

Ziel sollte daher sein, möglichst viele Bescheide bis Ablauf der Verjährungsfrist im<br />

außergerichtlichen Wege zu klären und auch noch die Möglichkeit zu haben, Bescheide<br />

von sich aus aufzuheben und neu zu erlassen.<br />

Seite 3 von 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!