27.04.2014 Aufrufe

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 91<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

sagt: Die Abgabenerhebung ist rechtmäßig erfolgt. Daran, dass man das Ziel der Befriedung<br />

mit einer solchen Regelung wirklich erreicht, habe ich meine Zweifel.<br />

Zusammenfassend meine vier Thesen: Eine gesetzliche Regelung über das Ruhen<br />

von Widerspruchsverfahren sollte aus meiner Sicht stets unter Berücksichtigung der<br />

faktischen Auswirkungen auf die Frage der Aussetzung der Vollziehung erwogen<br />

werden. Problematisch ist aus meiner Sicht weiter die Entziehung der Verfahrenshoheit<br />

der Widerspruchsbehörde. Vor allen Dingen verfassungsrechtliche Gründe sprechen<br />

dafür, davon Abstand zu nehmen. Die Erstreckung der Ruhensregelung auf Abgabenarten<br />

erscheint mir zweckwidrig, zumindest aber nicht erforderlich. Aus anwaltlicher<br />

Sicht muss ich sagen - das divergiert vielleicht ein bisschen -, dass die Ziele<br />

durch die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern aus meiner Sicht nicht erreicht<br />

worden sind. Es wurden vorher Musterverfahrensvereinbarungen abgeschlossen.<br />

Auch heute noch werden welche abgeschlossen. Dass sich die Fallzahlen deswegen<br />

erheblich reduziert haben, sehe ich eher nicht. Ich sehe es eher so, dass in der Zwischenzeit<br />

einfach viele Verbände in Mecklenburg-Vorpommern mit der Beitragshebung<br />

durch sind und deshalb die Fallzahlen bei Gericht weniger geworden sind. -<br />

Vielen Dank.<br />

Vorsitzender:<br />

Vielen Dank, Herr Dr. Beutin. - Ich schaue in die Runde. Gibt es Nachfragebedarf zu<br />

den letzten drei Anzuhörenden, die wir gehört haben? - Frau Nonnemacher hat das<br />

Wort.<br />

Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90):<br />

Ich habe eine Nachfrage an Herrn Dr. Beutin und an Herrn Ring. Sie haben nun die<br />

Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern, ein bisschen unterschiedlich akzentuiert,<br />

geschildert. Wie würden Sie das denn vor unserer Diskussion heute Vormittag zu<br />

der Verjährung sehen? Ich weiß nicht, ob sich dieses Problem in Mecklenburg-<br />

Vorpommern auch stellen wird. Sie haben unsere erste Anhörung am Rande mitbekommen.<br />

Was sagen Sie denn zum Thema Musterklagen vor dem Hintergrund Verjährungsfristen?<br />

Herr Wolf-Michael Ring (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Schwerin):<br />

Ich habe heute Vormittag in der Tat zugehört. Mir ist am Rande klar geworden, dass<br />

es heikel werden kann, die Leute ruhig zu halten, dass sie auf den Abschluss eines<br />

Musterverfahrens vertrauen, ohne dass es vom Gericht eine feste Zusage geben<br />

kann, in welcher Frist das Musterverfahren nun durchgehen wird. Ich kann prognostisch<br />

schwer beurteilen, wie sich das darstellen wird. Bei uns in Mecklenburg-<br />

Vorpommern ist die glückliche Stunde die, dass wir im April unter Einbeziehung der<br />

Bundesverfassungsgerichtsentscheidung entschieden haben. Das wird jetzt zum<br />

OVG raufgehen. Insofern sind wir früh dabei und haben bezüglich dieser konkreten<br />

Wegweisung Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Regelung im KAG Mecklenburg-Vorpommern,<br />

nämlich Entstehen der Beitragspflicht mit Anschlussmöglich-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!