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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 70<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

ner erheblichen Zunahme an gerichtlichen Verfahren, alldieweil die Frage, ob man<br />

ein gewisses Kostenrisiko eingeht, anders beantwortet würde, als es derzeit der Fall<br />

ist.<br />

Vor Gericht sähen wir auch nicht nur eine einzelne Satzungsregelung in einem Fall,<br />

sondern dass wir - die Möglichkeit eröffnet der Gesetzentwurf ja - verschiedenste<br />

Regelungen der jeweiligen Satzung eines kommunalen Aufgabenträgers in verschiedensten<br />

Musterverfahren zur Überprüfung gestellt hätten. Ich selber habe in<br />

den vergangenen fast 20 Jahren mehrere Satzungsmuster für den <strong>Land</strong>kreistag<br />

<strong>Brandenburg</strong> aufgelegt. Sie können versichert sein: Es ist wirklich schwierig, an verschiedensten<br />

Stellen rechtssichere Formulierungen zu finden. Es gibt in jedem dieser<br />

Satzungsmuster, die wir fertiggestellt haben, Punkte, an denen man sehr lange gesessen<br />

hat, um zu versuchen, Rechtssicherheit reinzubringen. Wir befürchten, dass<br />

diese Neuregelung an allen möglichen Stellen, im Bereich der Abfallgebührensatzung,<br />

im Bereich der Abfallentsorgungssatzung oder vielleicht auch im Bereich der<br />

Rettungsdienstgebührensatzung, dazu führen könnte, dass eine Vielzahl verschiedener<br />

satzungsrechtlicher Regelungen auf die lange, auf die gerichtliche Bank geschoben<br />

werden wird. Damit wären für die Aufgabenträger finanzielle Unsicherheiten verbunden,<br />

Unsicherheiten bezüglich des Bestands der Satzung. All das würde im Vergleich<br />

zum heutigen Zustand erhöht werden, wohingegen wir nicht zu erkennen vermögen,<br />

dass im Gegenzug Rechtssicherheit - ich glaube, das steht so im Gesetzentwurf<br />

- eintreten würde. Von daher plädieren wir eher dafür, von dem Gesetzentwurf<br />

Abstand zu nehmen. - So viel von meiner Seite. Vielen Dank.<br />

Vorsitzender:<br />

Vielen Dank, Herr Dr. Iwers. - Ich erteile dann an Herrn Sebastian Kunze vom Städteund<br />

Gemeindebund <strong>Brandenburg</strong> e.V. das Wort.<br />

Herr Sebastian Kunze (Städte- und Gemeindebund <strong>Brandenburg</strong> e.V.):<br />

Meine Damen und Herren! Auch wir bedanken uns dafür, auch in der zweiten Anhörung<br />

anwesend sein zu dürfen und gehört zu werden. Das Ergebnis vorab: Wir lehnen<br />

den Gesetzvorschlag der CDU-Fraktion ab. Wir sehen als Städte- und Gemeindebund<br />

keine Notwendigkeit, verpflichtend Musterverfahren anzuordnen. Auch nach<br />

derzeitiger Rechtslage haben die Aufgabenträger die Möglichkeit, Musterverfahren<br />

durchzuführen. Sie sollten weiterhin im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung in<br />

eigener Entscheidung entscheiden, ob sie Musterverfahren wollen. Aus meiner Sicht<br />

besteht für die Aufgabenträger kein Hindernis, wenn 20 gleichgelagerte Fälle vorliegen,<br />

ein Musterverfahren durchzuführen, um nicht 20 einzelne Verfahren durchzuführen.<br />

Es kann auch Erwägungen geben, gleiche Sachverhalte parallel in Gerichtsverfahren<br />

abzuhandeln. Gerade bei größeren Verbänden kann es sein, dass aus taktischen<br />

Gesichtspunkten, um Zeit ins <strong>Land</strong> ziehen zu lassen, geklagt wird. Dann ist es notwendig,<br />

die anderen Verfahren in eigener Regie weiterführen und beenden zu können.<br />

Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung<br />

soll von den Aufgabenträgern entschieden werden, ob sie es wollen.

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