5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 70<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
ner erheblichen Zunahme an gerichtlichen Verfahren, alldieweil die Frage, ob man<br />
ein gewisses Kostenrisiko eingeht, anders beantwortet würde, als es derzeit der Fall<br />
ist.<br />
Vor Gericht sähen wir auch nicht nur eine einzelne Satzungsregelung in einem Fall,<br />
sondern dass wir - die Möglichkeit eröffnet der Gesetzentwurf ja - verschiedenste<br />
Regelungen der jeweiligen Satzung eines kommunalen Aufgabenträgers in verschiedensten<br />
Musterverfahren zur Überprüfung gestellt hätten. Ich selber habe in<br />
den vergangenen fast 20 Jahren mehrere Satzungsmuster für den <strong>Land</strong>kreistag<br />
<strong>Brandenburg</strong> aufgelegt. Sie können versichert sein: Es ist wirklich schwierig, an verschiedensten<br />
Stellen rechtssichere Formulierungen zu finden. Es gibt in jedem dieser<br />
Satzungsmuster, die wir fertiggestellt haben, Punkte, an denen man sehr lange gesessen<br />
hat, um zu versuchen, Rechtssicherheit reinzubringen. Wir befürchten, dass<br />
diese Neuregelung an allen möglichen Stellen, im Bereich der Abfallgebührensatzung,<br />
im Bereich der Abfallentsorgungssatzung oder vielleicht auch im Bereich der<br />
Rettungsdienstgebührensatzung, dazu führen könnte, dass eine Vielzahl verschiedener<br />
satzungsrechtlicher Regelungen auf die lange, auf die gerichtliche Bank geschoben<br />
werden wird. Damit wären für die Aufgabenträger finanzielle Unsicherheiten verbunden,<br />
Unsicherheiten bezüglich des Bestands der Satzung. All das würde im Vergleich<br />
zum heutigen Zustand erhöht werden, wohingegen wir nicht zu erkennen vermögen,<br />
dass im Gegenzug Rechtssicherheit - ich glaube, das steht so im Gesetzentwurf<br />
- eintreten würde. Von daher plädieren wir eher dafür, von dem Gesetzentwurf<br />
Abstand zu nehmen. - So viel von meiner Seite. Vielen Dank.<br />
Vorsitzender:<br />
Vielen Dank, Herr Dr. Iwers. - Ich erteile dann an Herrn Sebastian Kunze vom Städteund<br />
Gemeindebund <strong>Brandenburg</strong> e.V. das Wort.<br />
Herr Sebastian Kunze (Städte- und Gemeindebund <strong>Brandenburg</strong> e.V.):<br />
Meine Damen und Herren! Auch wir bedanken uns dafür, auch in der zweiten Anhörung<br />
anwesend sein zu dürfen und gehört zu werden. Das Ergebnis vorab: Wir lehnen<br />
den Gesetzvorschlag der CDU-Fraktion ab. Wir sehen als Städte- und Gemeindebund<br />
keine Notwendigkeit, verpflichtend Musterverfahren anzuordnen. Auch nach<br />
derzeitiger Rechtslage haben die Aufgabenträger die Möglichkeit, Musterverfahren<br />
durchzuführen. Sie sollten weiterhin im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung in<br />
eigener Entscheidung entscheiden, ob sie Musterverfahren wollen. Aus meiner Sicht<br />
besteht für die Aufgabenträger kein Hindernis, wenn 20 gleichgelagerte Fälle vorliegen,<br />
ein Musterverfahren durchzuführen, um nicht 20 einzelne Verfahren durchzuführen.<br />
Es kann auch Erwägungen geben, gleiche Sachverhalte parallel in Gerichtsverfahren<br />
abzuhandeln. Gerade bei größeren Verbänden kann es sein, dass aus taktischen<br />
Gesichtspunkten, um Zeit ins <strong>Land</strong> ziehen zu lassen, geklagt wird. Dann ist es notwendig,<br />
die anderen Verfahren in eigener Regie weiterführen und beenden zu können.<br />
Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung<br />
soll von den Aufgabenträgern entschieden werden, ob sie es wollen.