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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 46<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

hat Herr Otto Ripplinger vom Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband das<br />

Wort. Ich bitte auch Sie darum, die zehn Minuten einzuhalten. Daran werden wir die<br />

Fragerunde gleich anschließen.<br />

Herr Otto Ripplinger (Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband):<br />

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. - Ich will versuchen, mich in Anbetracht dessen, dass<br />

die Zeit etwas vorangeschritten ist, kurz zu fassen. In meinem Vortrag will ich gar<br />

nicht so sehr auf das Juristische eingehen. Ich bin kein Jurist. Wir haben hier im<br />

Raum eine Menge Juristen, die das mit Sicherheit besser beurteilen können als ich.<br />

Ich will aus der Sicht eines Zweckverbandes mehr auf das Praktische eingehen (Anlage<br />

7).<br />

Wir haben vorhin gehört, man überlegt, ob eine zeitliche Obergrenze überhaupt in<br />

das KAG eingearbeitet werden sollte. Was für uns als Praktiker wichtiger ist, ist: Welche<br />

Grenze ist für uns am sinnvollsten und am praktikabelsten? Wir als Märkischer<br />

Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) gehören, wenn ich mich auf den Vortrag<br />

von Herrn Haferkorn beziehen darf, zu der Kategorie 2. Wir sind ein Zweckverband,<br />

der die Beitragsbescheidung als solche bisher nicht vor sich hergeschoben<br />

hat, sondern die Aufgabe, wenn sie anstand, angegangen ist.<br />

Der MAWV ist im Jahre 1994 gegründet worden. Dem MAWV gehören 18 Städte und<br />

Gemeinden mit ca. 105 000 Einwohnern an, die ver- und entsorgt werden. Bei uns<br />

liegt der Erschießungsgrad mittlerweile bei fast 100 %. Wie viel Bescheide produziert<br />

ein Zweckverband? Welche Größenordnungen sind denn da zu bewältigen? Wir haben<br />

bis zum 31. Dezember 2010, seit der Gründung des Zweckverbandes, gegenüber<br />

den Bürgern 45 000 Bescheide erlassen. Aus diesen 45 000 Bescheiden haben<br />

wir 140 Millionen € eingenommen, die wir zur Finanzierung der neu errichteten Anlagen<br />

eingesetzt haben. Wir haben vorhin gehört, es gibt ein Zusammenspiel zwischen<br />

Anschlussbeiträgen und Gebühren. Die Auswirkung daraus ist, dass wir bei uns im<br />

Verbandsgebiet relativ sozialverträgliche, angemessene Gebühren haben. Die Widerspruchsquote,<br />

was die Gebühren in unserem Verbandsgebiet anbetrifft, ist im<br />

Vergleich zu den Anschlussbeiträgen, die wir erheben müssen, nahe null. Wir streiten<br />

uns selten über die Gebühren, die wir erheben. Wir streiten uns aber oft über die Anschlussbeiträge,<br />

weil wir seitens der Verbandsversammlung einstimmig festgelegt<br />

haben: Wir wollen einen relativ hohen Anschlussbeitrag erheben.<br />

Ein Punkt zwischendurch: Seit der Gründung des Zweckverbandes sind dem MAWV<br />

weitere neun Städte, Gemeinden, Eigenbetriebe, Ortsteile entweder freiwillig oder mit<br />

Hilfe des Schuldenmanagementfonds beigetreten. Viele haben vor dem Verbandsbeitritt<br />

auch eine Bescheidung durchgeführt und sind anschließend dem MAWV beigetreten.<br />

Daraus ergibt sich das Problem, dass nach Ansicht der Gemeinden die Bescheidung<br />

an sich so weit abgeschlossen, also nichts mehr anzufassen war. In Vorbereitung<br />

der Altanschließerbescheidung haben wir festgestellt: Dem ist nicht so. Da<br />

gibt es eine Menge Lücken, die noch klärungsbedürftig sind. Wir haben uns vorgenommen,<br />

auch diese Flurstücke zu klären und ein Grundstück, wenn es aus welchen<br />

Gründen auch immer von wem auch immer nicht beschieden worden ist, zur Wahrung<br />

des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu bescheiden. Wir wollten diese Lücken

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