5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 46<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
hat Herr Otto Ripplinger vom Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband das<br />
Wort. Ich bitte auch Sie darum, die zehn Minuten einzuhalten. Daran werden wir die<br />
Fragerunde gleich anschließen.<br />
Herr Otto Ripplinger (Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband):<br />
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. - Ich will versuchen, mich in Anbetracht dessen, dass<br />
die Zeit etwas vorangeschritten ist, kurz zu fassen. In meinem Vortrag will ich gar<br />
nicht so sehr auf das Juristische eingehen. Ich bin kein Jurist. Wir haben hier im<br />
Raum eine Menge Juristen, die das mit Sicherheit besser beurteilen können als ich.<br />
Ich will aus der Sicht eines Zweckverbandes mehr auf das Praktische eingehen (Anlage<br />
7).<br />
Wir haben vorhin gehört, man überlegt, ob eine zeitliche Obergrenze überhaupt in<br />
das KAG eingearbeitet werden sollte. Was für uns als Praktiker wichtiger ist, ist: Welche<br />
Grenze ist für uns am sinnvollsten und am praktikabelsten? Wir als Märkischer<br />
Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) gehören, wenn ich mich auf den Vortrag<br />
von Herrn Haferkorn beziehen darf, zu der Kategorie 2. Wir sind ein Zweckverband,<br />
der die Beitragsbescheidung als solche bisher nicht vor sich hergeschoben<br />
hat, sondern die Aufgabe, wenn sie anstand, angegangen ist.<br />
Der MAWV ist im Jahre 1994 gegründet worden. Dem MAWV gehören 18 Städte und<br />
Gemeinden mit ca. 105 000 Einwohnern an, die ver- und entsorgt werden. Bei uns<br />
liegt der Erschießungsgrad mittlerweile bei fast 100 %. Wie viel Bescheide produziert<br />
ein Zweckverband? Welche Größenordnungen sind denn da zu bewältigen? Wir haben<br />
bis zum 31. Dezember 2010, seit der Gründung des Zweckverbandes, gegenüber<br />
den Bürgern 45 000 Bescheide erlassen. Aus diesen 45 000 Bescheiden haben<br />
wir 140 Millionen € eingenommen, die wir zur Finanzierung der neu errichteten Anlagen<br />
eingesetzt haben. Wir haben vorhin gehört, es gibt ein Zusammenspiel zwischen<br />
Anschlussbeiträgen und Gebühren. Die Auswirkung daraus ist, dass wir bei uns im<br />
Verbandsgebiet relativ sozialverträgliche, angemessene Gebühren haben. Die Widerspruchsquote,<br />
was die Gebühren in unserem Verbandsgebiet anbetrifft, ist im<br />
Vergleich zu den Anschlussbeiträgen, die wir erheben müssen, nahe null. Wir streiten<br />
uns selten über die Gebühren, die wir erheben. Wir streiten uns aber oft über die Anschlussbeiträge,<br />
weil wir seitens der Verbandsversammlung einstimmig festgelegt<br />
haben: Wir wollen einen relativ hohen Anschlussbeitrag erheben.<br />
Ein Punkt zwischendurch: Seit der Gründung des Zweckverbandes sind dem MAWV<br />
weitere neun Städte, Gemeinden, Eigenbetriebe, Ortsteile entweder freiwillig oder mit<br />
Hilfe des Schuldenmanagementfonds beigetreten. Viele haben vor dem Verbandsbeitritt<br />
auch eine Bescheidung durchgeführt und sind anschließend dem MAWV beigetreten.<br />
Daraus ergibt sich das Problem, dass nach Ansicht der Gemeinden die Bescheidung<br />
an sich so weit abgeschlossen, also nichts mehr anzufassen war. In Vorbereitung<br />
der Altanschließerbescheidung haben wir festgestellt: Dem ist nicht so. Da<br />
gibt es eine Menge Lücken, die noch klärungsbedürftig sind. Wir haben uns vorgenommen,<br />
auch diese Flurstücke zu klären und ein Grundstück, wenn es aus welchen<br />
Gründen auch immer von wem auch immer nicht beschieden worden ist, zur Wahrung<br />
des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu bescheiden. Wir wollten diese Lücken