5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 17<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
Frau hat das Haus bekommen - Ergebnis: ein neuer Eigentümer.<br />
Da haben wir den Unterschied zu Bayern. In Bayern wäre es völlig egal, dass der<br />
Mann das Grundstück nicht mehr hat; in <strong>Brandenburg</strong> ist es nicht egal, in <strong>Brandenburg</strong><br />
wäre das Grundstück damit beitragsfrei. Das ist ein ganz normaler Fall. Ich hebe<br />
noch nicht einmal auf die Fälle ab, in denen man gezielt versucht, sich der Beitragspflicht<br />
zu entziehen. Stellen Sie sich vor, irgendein Cleverer bestellt ein Erbbaurecht<br />
oder überträgt das Grundstück einfach, er berechnet es billiger, das kostet dann<br />
nicht so viel beim Grundbuchamt und beim Notar. Schon ist das Grundstück aus der<br />
Beitragspflicht heraus. Jetzt werden Sie sagen: Na gut, Oma Minchen mit 500 Euro<br />
Beitragsbescheid wird das nicht machen. - Das ist richtig. Jetzt nehme ich aber mal<br />
die Klientel, die das Gutachten von Prof. Wolff in Auftrag gegeben hat: 6 Wohnungsgesellschaften<br />
mit einer Motivlage zwischen 160 000 und 500 000 Euro Beitragsbescheid.<br />
Da sind die 5 000 oder 10 000 Euro beim Notar gut angelegtes Geld, wenn<br />
ich dafür von meinem Beitragsbescheid herunterkomme.<br />
Das ist jetzt der Punkt: Schaffen Sie eine starre Grenze, wird es unweigerlich zu Beitragsausfällen<br />
kommen. Je näher diese zeitliche Grenze definiert ist, je mehr diese<br />
zeitliche Grenze sich dem aktuellen Erhebungszustand nähert, desto eher tritt der<br />
Ausfall ein. In dem von mir erläuterten Beispiel hat der Vorgang - obwohl die Behörde<br />
nur 14 Tage gebraucht hat, ihrerseits den Rechtsbehelfsvorgang zu bearbeiten - sieben<br />
Jahre gedauert. Das ist in <strong>Brandenburg</strong> völlig normal. Das heißt, wenn Sie eine<br />
Heilungsrunde einleiten müssen, haben Sie, - selbst wenn Sie 2020 als gegriffene<br />
Zahl nehmen - als Aufgabenträger maximal noch einen Schuss frei. Wenn sich dann<br />
Änderungen in der Eigentümerstruktur ergeben haben - Sie müssen auch die normale<br />
Fluktuation im Grundstücksverkehr berücksichtigen, ohne dass versucht wird, Manipulationen<br />
vorzunehmen -, bekommen Sie damit ein Problem, das darin liegt, dass<br />
Sie dann eine Gruppe von an sich Beitragspflichtigen haben, die denselben Vorteil<br />
haben wie diejenigen, die schon gezahlt haben, dann aber nicht mehr herangezogen<br />
werden. Das wirkt sich dann nicht nur auf die Gleichbehandlungsfrage zwischen diesen<br />
Grundstückseigentümern aus, sondern wirkt bis in die Gebühr hinein. Die Beitragserhebung<br />
beeinflusst die Gebührenhöhe. Wenn Sie Beiträge erheben, senkt das<br />
automatisch die Gebühr. In dem Augenblick, in dem Beiträge ausfallen, hat das Einfluss<br />
auf die Gebührenhöhe, das heißt: weniger Beiträge - höhere Gebühren. Jetzt<br />
wird natürlich derjenige, der seinen Beitrag bereits bezahlt hat, wieder zum Verwaltungsgericht<br />
gehen - genau wie das in dem von mir zitierten Fall auch war - und sagen:<br />
Es kann doch nicht sein, ich habe den Beitrag bezahlt, mein Nachbar nicht, und<br />
wir haben die gleiche Gebühr. - Was wird das Verwaltungsgericht in diesem Fall machen?<br />
Artikel 3 Grundgesetz bzw. das Äquivalenzprinzip als Ausprägung im Abgabenrecht<br />
des Gleichheitssatzes - das Verwaltungsgericht wird genau diesen Punkt<br />
beanstanden. Ergo hat der Aufgabenträger zwei Probleme: Er hat weniger Beiträge<br />
und voraussichtlich weniger Gebühren.<br />
Sie dürfen nicht denken, dass diese Argumentation immer nur von denen geführt<br />
wird, die sich darauf berufen. Mittlerweile haben 95 % der von uns betreuten Beitragsklagen<br />
- wir stehen in der Regel aufseiten der Aufgabenträger - genau diese<br />
Begründung des Verfassungsgerichts angeführt - witzigerweise nicht nur Beitragskläger,<br />
sondern auch Gebührenkläger, die davon gar nicht betroffen sind. Also wird