27.04.2014 Aufrufe

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rechtsanwälte Zeutschel & Schröder 17.05.13 Seite 5 von 9<br />

Wenn die <strong>Land</strong>esregierung Gerechtigkeitserwägungen in die Debatte um die Heranziehung der<br />

Altanschließer heranführt, möge berücksichtigt werden, dass in sämtlichen Verbandsgebieten der<br />

Aufwand, der auf die Altanschließergrundstücke angefallen ist, den ihnen in fast allen Fällen<br />

abgeforderten global kalkulierten Beitrag für Neuanschlüsse nicht erreicht. Den Altanschließern wird<br />

so ein Sonderbeitrag abgerungen und der Gerechtigkeitsgedanke tritt in den Hintergrund.<br />

Wie bereits dargestellt, hat es Lösungsmöglichkeiten im Rahmen des Verbesserungsbeitragsrechts —<br />

gegeben .<br />

Beispiel:<br />

Ein Verband beschließt den Neubau eines Klärwerkes. Er lässt planen, in finanzieller und technischer<br />

Hinsicht. Sodann wird der Verbesserungsaufwand für jedes angeschlossene Grundstück ermittelt und<br />

in einer Verbesserungsbeitragssatzung der konkrete Aufwand beschrieben und danach auch erhoben.<br />

An der Anwendung dieses im Westen Deutschlands gängigen Procederes bereits zu Beginn der 90er<br />

Jahre, insbesondere 1 995 — 2000 wie in unserem Verbandsgebiet, war niemand gehindert.<br />

Wenn verschiedentlich auf ein etwa gestörtes Rechtsempfinden der Menschen vor Ort hingewiesen<br />

wird, wenn eine Gruppe von Beitragsschuldnern privilegiert würde, weil sie nicht mehr zahlen muss,<br />

soweit folgendes:<br />

Unter dieser Gruppe der angeblich privilegierten befinden sich die Erben und Rechtsnachfolger von<br />

Bauherren der Fertigstellungsjahrgänge 1930 und später. Diese haben damals die Ihnen in Rechnung<br />

gestellten Kosten für die Herstellung der Anschlüsse in der jeweils geltenden Währung beglichen.<br />

Weshalb sollte man Sie privilegiert nennen? Mit ihren Wasser — und Abgabengebühren waren Sie seit<br />

Jahrzehnten ebenso eine Finanzierungsgrundlage für Reparaturen und Investitionen, wie die<br />

Neuanschließer. Das Rechtsempfinden ist wohl eher durch die Inanspruchnahme dieser langjährig<br />

angeschlossen Haushalte gestört und dies nicht nur bei den Altanschließern.<br />

Folgender Fall:<br />

Stellen Sie sich einen Stuttgarter Rentner vor. Er hat das Einfamilienhaus von seinem Vater geerbt,<br />

der es 1930 erbaute.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!