5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 93<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
Herr Wolf-Michael Ring (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Schwerin):<br />
Zur Frage gleichgelagerter Verfahren muss ich aus richterlicher Sicht sagen: Das<br />
kann man ziemlich leicht erkennen. Was nicht gleichgelagert ist, ist das grundstücksbezogene.<br />
Diese Verfahren - das ist vorhin schon gesagt worden - enden häufig in<br />
Widerspruchsverfahren. Ich gehe davon aus, dass das kompetente Behörden sind,<br />
die, wenn sie einen Berechnungsfehler gemacht haben, den einräumen, und, wenn<br />
sie nur etwas nicht hinreichend erklärt haben, das im Widerspruchsverfahren hinreichend<br />
erklären können, dass der Beitragspflichtige erkennt, warum er so viel zahlen<br />
muss. Sie haben gelegentlich insofern nicht gleichgelagerte Verfahren, weil irgendwelche<br />
formellen Sachen gekommen sind, verfristeter Widerspruch oder so. Aber die<br />
kann man auf den ersten Blick problemlos aussortieren.<br />
Gleichgelagert ist für uns alles, das den Kernangriff auf die Satzung oder das noch<br />
höherrangige Recht, das KAG M-V, macht. Das sind auf wenige Punkte reduzierte<br />
Rechtsprobleme. Außerdem geht es um die Überprüfung der Kalkulation. Bei uns in<br />
Mecklenburg-Vorpommern wird die Kalkulation über die Beschlussfassung des Beitrages<br />
zum zentralen Thema der Wirksamkeit der Satzung. Da spielt die Musik. Da<br />
geht die ganze Flächenberechnung rein, die Nachprüfung, ob alles erfasst ist. Da<br />
gehen die ganzen Kosten rein. Das sind für uns gleichgelagerte Fälle.<br />
Man muss manchmal klar sehen, dass das Gericht Sachen hervorkehrt, die nicht<br />
vorgefunden worden sind. Ich habe ein Verfahren erlebt, in dem ein Anwalt in der<br />
mündlichen Verhandlung sechs Gewerbegebiete präsentiert hat, die nicht in der Kalkulation<br />
drin waren. Darauf kommen Sie auch als Gericht nicht, denn wir fliegen nicht<br />
mit dem Hubschrauber über das Verbandsgebiet, um uns die Liegenschaft anzugucken,<br />
bevor wir entscheiden. Man mag das als abstrusen Einzelfall abtun. Aber das<br />
erklärt natürlich, warum das in eine neue Runde gehen muss. Das erklärt auch, dass<br />
in der nächsten Runde, wenn es wieder zu Gericht geht, die Intensität der Überprüfung<br />
der Kalkulation wahnsinnig zunimmt. Bei dem Zweckverband war es so, dass<br />
wir in der ersten Runde einen Rechenfehler hatten, 0,25 als Faktor in der Satzung,<br />
0,4 in der Kalkulation. In der zweiten Runde waren es die sechs Gewerbegebiete.<br />
Und in der dritten Runde wurde dann alles hinterfragt. Das ist klar. Das können Sie<br />
vom Gericht aus auch nicht stoppen, weil Sie selbst neutral Recht finden müssen.<br />
Wenn eklatante Fehler an Stellen, wo man sie nicht vermutet hat, gefunden worden<br />
sind, muss man sich noch mehr Mühe geben, damit man sich hinterher als Gericht<br />
nicht den Vorwurf gefallen lassen muss: Ihr habt oberflächlich gearbeitet. Es kann<br />
sein, dass das in anderen Satzungen durchgegangen ist. Das will ich überhaupt nicht<br />
in Abrede stellen. Wir können aufs Blaue hinein nicht jeden Stein umkrempeln.<br />
Zu lange Verfahrenszeiten sind ja häufig schon zu Recht moniert worden. Diesen<br />
Aufwand muss man einfach sehen. Das ist das, was ich in der schriftlichen Stellungnahme<br />
auch gesagt habe: Der richterliche Aufwand bleibt für uns total gleich. Da<br />
muss man sich nichts vormachen. Durch Musterverfahren wird die Frage der richterlichen<br />
Überprüfungsdichte überhaupt nicht beeinflusst. Was bei uns hilft, ist die Situation<br />
auf den Geschäftsstellen. Dort hängen nicht Hunderte von Akten herum. Und