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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 25<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

ren laufen, von der verfassungsrechtlich notwendigen Änderung noch einbezogen<br />

werden, und die anderen, die haben bestandskräftig werden lassen, müssen halt<br />

zahlen. Das ist auch eine Ungleichbehandlung. Das ist nicht schön, ist im Rechtsstaat<br />

wirklich nicht schön, dass diejenigen, die sich nicht wehren, die Doofen sind,<br />

und die, die sich wehren, gut wegkommen. Aber ich weiß auch keine bessere Lösung.<br />

Und immanent ist es sicher.<br />

Zweite Frage: Wie ist es mit den Beiträgen, wenn die Anlage fortgeführt wird und<br />

man verschiedene Anlagen hat? Der Beitrag muss sich auf die Anlage beziehen, an<br />

die ich angeschlossen werde. Wenn die Anlage sich ändert, wird es ganz kompliziert,<br />

Herr Goetz, da wäre ich gern von einer substanziellen Antwort befreit. Da unterläuft<br />

mir bestimmt ein Fehler, wenn ich jetzt sachlich darauf antworte.<br />

Drittens, der Vertrauensschutz: Wie ist das denn mit den Anlegern, die vor 1990<br />

schon angeschlossen waren? Haben die nicht einen anderen Vertrauensschutz als<br />

diejenigen, die erst 1995 angeschlossen waren? „Gefühlt“ haben sie einen anderen<br />

Vertrauensschutz. Sachlich haben sie eigentlich keinen anderen Vertrauensschutz,<br />

wenn man die Rechtsprechung ernst nimmt, denn die Rechtsprechung sagt: Sie dürfen,<br />

auch wenn Sie 1990 angeschlossen waren, nur für eine neue Anlage herangezogen<br />

werden. Jetzt tricksen Sie ein bisschen mit der Feinheit „neu“, weil Sie „neu“<br />

nicht auf die Anlage beziehen, sondern auf den Rechtsträger, der die Anlage hat, weil<br />

Sie sagen: Es gibt keine Zweckverbände. - Das ist ein Trick. Ich glaube, den muss<br />

man bei so etwas wie der deutschen Wiedervereinigung mitmachen. Das muss<br />

schon auch erlaubt sein, dass man jetzt trickst und sagt: „Neu ist auch, wenn der<br />

Rechtsträger “ - Aber dann bitte nur für Investitionen, die ab 1990 kommen. Das ist<br />

auch die Rechtslage in <strong>Brandenburg</strong>. Deswegen: Emotional kann ich es nachvollziehen,<br />

dass man sagt, das ist eine andere Rechtslage. Andererseits würde ich sagen:<br />

Diesen Hemmschuh muss man schon tragen, wenn man eine deutsche Wiedervereinigung<br />

stemmen will.<br />

Die vierte Frage: War der Vertrauensschutz im Jahr 2001 nicht relativ klar? Haben<br />

wir den Vertrauensschutz nicht aufgehoben, und müssten bei einer Rechtsänderung<br />

nicht diejenigen, die im Jahr 2001 durch die Rechtsprechung des OVG Frankfurt<br />

(Oder) geschützt wären, geschützt werden? Die Antwort: Ja! Selbstverständlich.<br />

Meines Erachtens ja, vom Vertrauensgrundsatz her ja. Ich weiß, dass ich damit entgegen<br />

sämtlicher Rechtsprechung der Gerichte in <strong>Brandenburg</strong> stehe und der Sache<br />

nach auch dem Gutachten von Steiner. Es ist trotzdem richtig. Herr Steiner macht<br />

einen formalen Fehler. Er macht aber keinen materiellen Fehler. Man stützt sich immer<br />

nur auf den formalen Fehler, den er macht.<br />

Zu der Frage von Herrn Burkardt: Was ist die allgemeine Wirkung zu den Leitsätzen?<br />

Das ist eine dogmatische und eine sehr schöne Frage. Die Antwort ist: Das ist nicht<br />

ganz eindeutig. Es ist deswegen nicht eindeutig, weil verschiedene Gesichtspunkte<br />

mitspielen. Die Leitsätze sind beim Entstehungsprozess - vielleicht darf ich das kurz<br />

einschieben, um es verständlicher zu machen - keine sehr wesentliche Frage. Der<br />

Senat berät die Entscheidung, fällt die Urteilsentscheidung. Dann kommt der Berichterstatter<br />

- ich war mal bei einem solchen Ding beteiligt - zu einem der wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiter: „Mach‘ mal die Leitsätze!“ Unter den Mitarbeitern ist es dann derje-

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