5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 73<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
pflichtung besteht, so etwas zwingend bis zum Ende durchzuziehen und nicht mehr<br />
rauszukommen. Wir wissen gar nicht, wie sich die Verfahren im Übrigen ergeben.<br />
Ich mache einen kleinen Schlenker. Diese Musterverfahren haben auch Wirkungen<br />
auf die Gerichte. Gerichte gucken: Da ist ein Musterverfahren, das vorgeschoben<br />
werden soll. Herr Ring sitzt hier. In Schwerin ist das Gericht sehr sachverständig und<br />
klärt auch Fragen, die man geklärt haben möchte - meistens jedenfalls. Diese Erfahrung<br />
haben wir in <strong>Brandenburg</strong> nicht so. Das heißt, Sie stiefeln los, sagen: „Wir haben<br />
hier ein Musterverfahren und wollen die Frage A geklärt haben“. Letztlich kommen<br />
Sie dann raus - das haben wir vorhin gehört - und kriegen gesagt, dass die Veröffentlichung<br />
leider wegen 7.1 falsch war. Dann haben Sie gar nichts gewonnen. Das<br />
geht schlichtweg gesagt in die Hose.<br />
Vorsitzender:<br />
Vielen Dank. - Gibt es weitere Fragen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann können<br />
wir den zweiten Anzuhörendenblock eröffnen. Herr Rudolf Erhardt von Haus & Grund<br />
<strong>Brandenburg</strong> hat das Wort.<br />
Herr Rudolf Ehrhardt (<strong>Land</strong>esverband der <strong>Brandenburg</strong>er Haus-, Wohnungsund<br />
Grundeigentümervereine):<br />
Ich bedanke mich noch einmal für die Einladung. Bei diesem Thema bin ich ein bisschen<br />
besser gelaunt als bei dem, das zuvor besprochen wurde. Ich sage klipp und<br />
klar: Wir sind von dem Gesetzentwurf nahezu begeistert. Wir können die Begründung<br />
sehr gut nachvollziehen.<br />
In der Regel wird derzeit von dem Abwasserzweckverband - insbesondere geht es<br />
um Altanschließer grundsätzlich ein Musterverfahren abgelehnt. Die haben natürlich<br />
ihre Hintergedanken. Das ist meine klipp und klare Erfahrung. Da können Sie viele<br />
fragen. Ein älteres Mütterchen, das mit einmal 1 000 Euro oder wie viel an Gerichtsgebühren<br />
vorschießen soll, macht das nicht. Sie einigt sich sonst irgendwie oder was<br />
weiß ich. Es ist eine Frage von mehr Recht für Bürger, sich vor Gericht überhaupt<br />
erst einmal wehren zu können. Das muss ich für <strong>Brandenburg</strong> sagen.<br />
Ich habe mich mit meinem Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung<br />
gesetzt, weil dort bereits eine Regelung im KAG besteht. Er selbst führt ein Verfahren<br />
im Bereich Boizenburg. Fragen bestehen noch, wie das konkret durchgesetzt wird.<br />
Probleme beginnen im Detail bei der Durchführung des Verfahrens. Das habe ich mit<br />
meinem Nachbarn, der in <strong>Brandenburg</strong> ein Musterverfahren führt, gerade in der Pause<br />
besprochen. Wenn Sie etwas für die Bürger und die Hauseigentümer tun wollen,<br />
ist das ein super Gesetzentwurf.<br />
Noch einmal: Ich denke nicht, dass es Massenklagen im Bereich des Gebührenrechts<br />
für Krankentransporte und Müll gibt. Da hat es sich sehr beruhigt. Diese Befürchtung<br />
kann ich nicht nachvollziehen, muss ich ganz offen sagen. Das geht aus<br />
den vielen Gesprächen und Diskussionen, die wir seit Jahren im Verband führen,<br />
hervor.