5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 78<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
rungen als Verband eine relative Ruhe eingestellt, insbesondere was den Bereich<br />
Berlin und <strong>Brandenburg</strong> betrifft - abgesehen von Einzelklagen. Aber ich halte Musterverfahren<br />
für öffentlich-rechtliche Gebühren nicht unbedingt für das, was mit diesem<br />
Gesetzentwurf bezweckt wird.<br />
Ich hoffe sehr, dass Sie sich als Abgeordnete dafür entscheiden werden, ein entsprechendes<br />
Gesetz auf den Weg zu bringen und zu bestätigen, dass es zwingend zu<br />
Musterverfahren kommen wird auch, um einigen Rechtsanwälten, die im Auftrage der<br />
Zweckverbände tätig sind, Einhalt zu gebieten, die sich vehement gegen Musterverfahren<br />
wehren, denn jedes Musterverfahren, das zustande kommt, ist für sie ein entgangenes<br />
Mandat. - Danke schön.<br />
Vorsitzender:<br />
Herzlichen Dank, Herr Ohm. - Auf meiner Frageliste stehen zunächst der Abgeordnete<br />
Goetz und der Abgeordnete Burkardt. Gibt es weiteren Nachfragebedarf zu diesem<br />
zweiten Anzuhörendenblock? - Das ist nicht der Fall. Dann kann der Kollege Goetz<br />
beginnen.<br />
Abgeordneter Goetz (FDP):<br />
Ich habe nur eine Nachfrage an die drei eben Angehörten. Ihre Begeisterung habe<br />
ich zur Kenntnis genommen. Ein Punkt ist trotzdem offen. Wenn Bescheide ergehen,<br />
haben Widersprüche keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, die jeweiligen Beschiedenen<br />
müssen zunächst einmal zahlen. Zahlen sie nicht, zahlen sie 1 % im Monat<br />
an Zinsen. Vereinbaren sie sich mit dem jeweiligen Verband, zahlen sie 0,5 %<br />
oder 6 % im Jahr. Das ist, gemessen am heutigen Zinsniveau, relativ viel.<br />
Umgekehrt, wenn gezahlt ist und sich im Nachhinein herausstellt, dass der Bescheid<br />
aus irgendwelchen Gründen rechtswidrig war, erfolgt eine Verzinsung erst ab<br />
Rechtshängigkeit. In der Regel liegt ein langer Zeitraum zwischen Bescheid, Zahlung<br />
nach einem Monat und Entscheidung der Musterklage. Bis mein Verfahren zum Abschluss<br />
kommt, sind möglicherweise Jahre vergangen, in denen mein Geld unverzinst<br />
bei den Verbänden liegt. Finden Sie das in Ordnung?<br />
(Herr Erhardt: Natürlich nicht!)<br />
Vorsitzender:<br />
Das ist eine rhetorische Frage. Die Antwort darauf kommt erst, wenn Herr Burkardt<br />
seine Frage gestellt hat.<br />
Abgeordneter Burkardt (CDU):<br />
Danke. - In Fortsetzung von Herrn Goetz: Wenn wir das problematisch finden, sind<br />
wir nicht gehindert, genau diese Regelung zu ändern.