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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 78<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

rungen als Verband eine relative Ruhe eingestellt, insbesondere was den Bereich<br />

Berlin und <strong>Brandenburg</strong> betrifft - abgesehen von Einzelklagen. Aber ich halte Musterverfahren<br />

für öffentlich-rechtliche Gebühren nicht unbedingt für das, was mit diesem<br />

Gesetzentwurf bezweckt wird.<br />

Ich hoffe sehr, dass Sie sich als Abgeordnete dafür entscheiden werden, ein entsprechendes<br />

Gesetz auf den Weg zu bringen und zu bestätigen, dass es zwingend zu<br />

Musterverfahren kommen wird auch, um einigen Rechtsanwälten, die im Auftrage der<br />

Zweckverbände tätig sind, Einhalt zu gebieten, die sich vehement gegen Musterverfahren<br />

wehren, denn jedes Musterverfahren, das zustande kommt, ist für sie ein entgangenes<br />

Mandat. - Danke schön.<br />

Vorsitzender:<br />

Herzlichen Dank, Herr Ohm. - Auf meiner Frageliste stehen zunächst der Abgeordnete<br />

Goetz und der Abgeordnete Burkardt. Gibt es weiteren Nachfragebedarf zu diesem<br />

zweiten Anzuhörendenblock? - Das ist nicht der Fall. Dann kann der Kollege Goetz<br />

beginnen.<br />

Abgeordneter Goetz (FDP):<br />

Ich habe nur eine Nachfrage an die drei eben Angehörten. Ihre Begeisterung habe<br />

ich zur Kenntnis genommen. Ein Punkt ist trotzdem offen. Wenn Bescheide ergehen,<br />

haben Widersprüche keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, die jeweiligen Beschiedenen<br />

müssen zunächst einmal zahlen. Zahlen sie nicht, zahlen sie 1 % im Monat<br />

an Zinsen. Vereinbaren sie sich mit dem jeweiligen Verband, zahlen sie 0,5 %<br />

oder 6 % im Jahr. Das ist, gemessen am heutigen Zinsniveau, relativ viel.<br />

Umgekehrt, wenn gezahlt ist und sich im Nachhinein herausstellt, dass der Bescheid<br />

aus irgendwelchen Gründen rechtswidrig war, erfolgt eine Verzinsung erst ab<br />

Rechtshängigkeit. In der Regel liegt ein langer Zeitraum zwischen Bescheid, Zahlung<br />

nach einem Monat und Entscheidung der Musterklage. Bis mein Verfahren zum Abschluss<br />

kommt, sind möglicherweise Jahre vergangen, in denen mein Geld unverzinst<br />

bei den Verbänden liegt. Finden Sie das in Ordnung?<br />

(Herr Erhardt: Natürlich nicht!)<br />

Vorsitzender:<br />

Das ist eine rhetorische Frage. Die Antwort darauf kommt erst, wenn Herr Burkardt<br />

seine Frage gestellt hat.<br />

Abgeordneter Burkardt (CDU):<br />

Danke. - In Fortsetzung von Herrn Goetz: Wenn wir das problematisch finden, sind<br />

wir nicht gehindert, genau diese Regelung zu ändern.

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