5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 64<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
noch kurz zu sprechen - im Hinblick auf Konnexität und vor dem Hintergrund der Abgabengerechtigkeit,<br />
worauf ich noch ein bisschen eingehender eingehen möchte.<br />
Wenn man abwägt, was man tun will, hat man auf der einen Seite das fiskalische<br />
Interesse, Beiträge einzutreiben, auf der anderen Seite hat man die Rechtssicherheit.<br />
Das haben wir vorhin gehabt. Das hat der zweite Redner dargelegt.<br />
Die Abgabengerechtigkeit muss hier noch einmal ganz besonders in den Vordergrund<br />
gestellt werden. Wir haben ja Folgendes: In den Fällen, in denen bisher nur<br />
Neuanschließer veranlagt worden sind, habe ich auf der einen Seite die Ungerechtigkeit,<br />
dass ich nicht alle veranlagt habe, die von der Vorteilslage profitieren, und auf<br />
der anderen Seite habe ich die Ungerechtigkeit, dass die Neuanschließer zu höheren<br />
Abgaben veranlagt werden, als sie zahlen müssten, wenn alle veranlagt würden. Also<br />
nicht nur, dass die Altanschließer nichts zahlen müssen, sondern dass die Neuanschließer<br />
sogar mehr zahlen müssen. Diese Ungerechtigkeit haben wir als Städteund<br />
Gemeindebund schon immer angeprangert. Es ist in der Rechtsprechung in<br />
<strong>Brandenburg</strong> obergerichtlich eigentlich konsistent dahin gehend geurteilt worden,<br />
dass Altanschließer zu veranlagen sind. Letztlich ist das mit der Entscheidung des<br />
<strong>Land</strong>esverfassungsgerichts endgültig bestätigt worden. Von daher sollte den Aufgabenträgern<br />
ausreichend die Möglichkeit geboten werden, dies mit 10+20 umzusetzen.<br />
Wir sehen keinen Anhaltspunkt, das auf die 15 Jahre zu verkürzen. Dann schlittert<br />
man in die „2015-Falle“ rein, dass die Aufgabenträger das nicht umsetzen können.<br />
Ich komme zur Konnexität. Da stellt sich die Frage: Ist das <strong>Land</strong> verpflichtet, den<br />
Aufgabenträger und den Kommunen die Ausfälle zu erstatten, die daraus entstehen<br />
können? Wenn ich die Zahlen, die von den Praktikern genannt worden sind, auf das<br />
<strong>Land</strong> hochrechne, dürften das Ausfälle im mindestens dreistelligen Millionenbereich<br />
sein, die irgendwie zu ersetzen wären. Von daher werbe ich noch einmal für die<br />
10+20-Regelung. Ich denke, damit ist allen Interessen Rechnung getragen. - Danke<br />
schön.<br />
Vorsitzender:<br />
Ich rufe jetzt die Fragerunde auf. Gibt es Fragen zu dem, was wir im dritten Block<br />
gehört haben? Ich würde gern alle gleich auf einmal registrieren. Frau Nonnemacher<br />
und Herr Burkardt. War es das? Dann haben wir zwei Fragesteller. Frau Nonnemacher<br />
fängt an.<br />
Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90):<br />
Vielen Dank. - Herr Pencereci, ich habe in der ersten Runde an Herrn Prof. Wolff die<br />
Frage gestellt, wie er das Spannungsverhältnis zwischen dem Urteil des <strong>Land</strong>esverfassungsgerichts<br />
bezüglich des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Bundesverfassungsgerichts<br />
interpretiert. Er ist darauf eingegangen, aber sehr stark in Richtung<br />
der Verjährungsfristen. Ich wollte das grundsätzliche Spannungsverhältnis Beitragsgerechtigkeit/Verjährungsanspruch<br />
auch in dieser Runde noch einmal zur Diskussion<br />
stellen.