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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 64<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

noch kurz zu sprechen - im Hinblick auf Konnexität und vor dem Hintergrund der Abgabengerechtigkeit,<br />

worauf ich noch ein bisschen eingehender eingehen möchte.<br />

Wenn man abwägt, was man tun will, hat man auf der einen Seite das fiskalische<br />

Interesse, Beiträge einzutreiben, auf der anderen Seite hat man die Rechtssicherheit.<br />

Das haben wir vorhin gehabt. Das hat der zweite Redner dargelegt.<br />

Die Abgabengerechtigkeit muss hier noch einmal ganz besonders in den Vordergrund<br />

gestellt werden. Wir haben ja Folgendes: In den Fällen, in denen bisher nur<br />

Neuanschließer veranlagt worden sind, habe ich auf der einen Seite die Ungerechtigkeit,<br />

dass ich nicht alle veranlagt habe, die von der Vorteilslage profitieren, und auf<br />

der anderen Seite habe ich die Ungerechtigkeit, dass die Neuanschließer zu höheren<br />

Abgaben veranlagt werden, als sie zahlen müssten, wenn alle veranlagt würden. Also<br />

nicht nur, dass die Altanschließer nichts zahlen müssen, sondern dass die Neuanschließer<br />

sogar mehr zahlen müssen. Diese Ungerechtigkeit haben wir als Städteund<br />

Gemeindebund schon immer angeprangert. Es ist in der Rechtsprechung in<br />

<strong>Brandenburg</strong> obergerichtlich eigentlich konsistent dahin gehend geurteilt worden,<br />

dass Altanschließer zu veranlagen sind. Letztlich ist das mit der Entscheidung des<br />

<strong>Land</strong>esverfassungsgerichts endgültig bestätigt worden. Von daher sollte den Aufgabenträgern<br />

ausreichend die Möglichkeit geboten werden, dies mit 10+20 umzusetzen.<br />

Wir sehen keinen Anhaltspunkt, das auf die 15 Jahre zu verkürzen. Dann schlittert<br />

man in die „2015-Falle“ rein, dass die Aufgabenträger das nicht umsetzen können.<br />

Ich komme zur Konnexität. Da stellt sich die Frage: Ist das <strong>Land</strong> verpflichtet, den<br />

Aufgabenträger und den Kommunen die Ausfälle zu erstatten, die daraus entstehen<br />

können? Wenn ich die Zahlen, die von den Praktikern genannt worden sind, auf das<br />

<strong>Land</strong> hochrechne, dürften das Ausfälle im mindestens dreistelligen Millionenbereich<br />

sein, die irgendwie zu ersetzen wären. Von daher werbe ich noch einmal für die<br />

10+20-Regelung. Ich denke, damit ist allen Interessen Rechnung getragen. - Danke<br />

schön.<br />

Vorsitzender:<br />

Ich rufe jetzt die Fragerunde auf. Gibt es Fragen zu dem, was wir im dritten Block<br />

gehört haben? Ich würde gern alle gleich auf einmal registrieren. Frau Nonnemacher<br />

und Herr Burkardt. War es das? Dann haben wir zwei Fragesteller. Frau Nonnemacher<br />

fängt an.<br />

Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90):<br />

Vielen Dank. - Herr Pencereci, ich habe in der ersten Runde an Herrn Prof. Wolff die<br />

Frage gestellt, wie er das Spannungsverhältnis zwischen dem Urteil des <strong>Land</strong>esverfassungsgerichts<br />

bezüglich des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Bundesverfassungsgerichts<br />

interpretiert. Er ist darauf eingegangen, aber sehr stark in Richtung<br />

der Verjährungsfristen. Ich wollte das grundsätzliche Spannungsverhältnis Beitragsgerechtigkeit/Verjährungsanspruch<br />

auch in dieser Runde noch einmal zur Diskussion<br />

stellen.

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