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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 71<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

Aus unserer Sicht gibt es zu diesem Entwurf eigentlich nicht viel mehr zu sagen. Das<br />

ist der entscheidende Punkt. Wir haben unsere Stellungnahme dazu relativ kurz gefasst.<br />

Dabei möchte ich es belassen. - Danke schön.<br />

Vorsitzender:<br />

Vielen Dank, Herr Kunze. - Als Nächster hat Herr Pencereci das Wort.<br />

Herr Turgut Pencereci (<strong>Land</strong>eswasserverbandstag <strong>Brandenburg</strong> e.V.):<br />

Herr Vorsitzender, vielen Dank. - Unsere Stellungnahme ist ähnlich kurz ausgefallen<br />

(Anlage 9, Seiten 2-5) und wird auch jetzt ähnlich kurz ausfallen. Es wird nicht verwundern,<br />

dass wir dieselbe Auffassung vertreten wie die Herren Kunze und Dr. Iwers.<br />

Was will man erreichen? Man möchte mehr Rechtssicherheit haben und man will mit<br />

Musterverfahren Kosten sparen. Das sind ordentliche Ziele - das ist überhaupt keine<br />

Frage.<br />

Die Frage ist: Wie erreicht man das? Da muss man ganz klar feststellen: Das erreicht<br />

man auch jetzt schon, denn die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften für Musterverfahren<br />

gibt es. Im Übrigen kann man in der Praxis sehr schön sehen, wie solche<br />

Verfahren sehr ähnlich und nahe am Gesetz tatsächlich praktiziert werden. Ein<br />

Fall ist der des MAWV. Herr Ripplinger war heute schon hier. Dort wird es wie folgt<br />

praktiziert: Man schaut sich an, welches Verfahren geeignet sein könnte, um gewisse<br />

Rechtsfragen zu klären. Alle anderen, die einen Widerspruch eingelegt haben, bekommen<br />

eine Mitteilung: Wir möchten gerne abwarten, was das Gericht zu dieser<br />

Sache entscheidet; solange werden wir keinen Widerspruchsbescheid erlassen.<br />

Dann gibt es keine Widerspruchsbescheide, es entstehen keine weiteren Kosten,<br />

und die Sache ist gut.<br />

Ich sage Ihnen, wo der Haken liegt. Sowohl bei einer gesonderten gesetzlichen Regelung<br />

als auch bei Anwendung der jetzigen gesetzlichen Regelung liegt der Haken<br />

darin, dass wir im Abgabenrecht häufig keine vergleichbaren Fälle haben, also dass<br />

bei jedem die Situation etwas anders ist. Sie haben ganze Straßenzüge, die Widerspruch<br />

einlegen. Es ist übrigens im Straßenbaubeitragsrecht noch etwas deutlicher<br />

als im Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen, dass die Leute plötzlich nicht<br />

miteinander, sondern gegeneinander stehen, denn der eine zahlt weniger und der<br />

andere mehr; das ist sogar eher unangenehm. Das heißt, unter dem Strich ist nicht<br />

jedes Verfahren geeignet, so etwas zu klären. Wenn man beispielsweise sagt, man<br />

möchte die Verfassungsgemäßheit einer Vorschrift klären, ist so etwas selbstverständlich<br />

Musterverfahren zugänglich. Das lässt sich aber auch jetzt schon so praktizieren.<br />

Deshalb sind auch wir der Meinung, dass man ein besonderes Gesetz, ein<br />

neues Gesetz für diese Fälle nicht braucht. - Vielen Dank.

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