5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 71<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
Aus unserer Sicht gibt es zu diesem Entwurf eigentlich nicht viel mehr zu sagen. Das<br />
ist der entscheidende Punkt. Wir haben unsere Stellungnahme dazu relativ kurz gefasst.<br />
Dabei möchte ich es belassen. - Danke schön.<br />
Vorsitzender:<br />
Vielen Dank, Herr Kunze. - Als Nächster hat Herr Pencereci das Wort.<br />
Herr Turgut Pencereci (<strong>Land</strong>eswasserverbandstag <strong>Brandenburg</strong> e.V.):<br />
Herr Vorsitzender, vielen Dank. - Unsere Stellungnahme ist ähnlich kurz ausgefallen<br />
(Anlage 9, Seiten 2-5) und wird auch jetzt ähnlich kurz ausfallen. Es wird nicht verwundern,<br />
dass wir dieselbe Auffassung vertreten wie die Herren Kunze und Dr. Iwers.<br />
Was will man erreichen? Man möchte mehr Rechtssicherheit haben und man will mit<br />
Musterverfahren Kosten sparen. Das sind ordentliche Ziele - das ist überhaupt keine<br />
Frage.<br />
Die Frage ist: Wie erreicht man das? Da muss man ganz klar feststellen: Das erreicht<br />
man auch jetzt schon, denn die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften für Musterverfahren<br />
gibt es. Im Übrigen kann man in der Praxis sehr schön sehen, wie solche<br />
Verfahren sehr ähnlich und nahe am Gesetz tatsächlich praktiziert werden. Ein<br />
Fall ist der des MAWV. Herr Ripplinger war heute schon hier. Dort wird es wie folgt<br />
praktiziert: Man schaut sich an, welches Verfahren geeignet sein könnte, um gewisse<br />
Rechtsfragen zu klären. Alle anderen, die einen Widerspruch eingelegt haben, bekommen<br />
eine Mitteilung: Wir möchten gerne abwarten, was das Gericht zu dieser<br />
Sache entscheidet; solange werden wir keinen Widerspruchsbescheid erlassen.<br />
Dann gibt es keine Widerspruchsbescheide, es entstehen keine weiteren Kosten,<br />
und die Sache ist gut.<br />
Ich sage Ihnen, wo der Haken liegt. Sowohl bei einer gesonderten gesetzlichen Regelung<br />
als auch bei Anwendung der jetzigen gesetzlichen Regelung liegt der Haken<br />
darin, dass wir im Abgabenrecht häufig keine vergleichbaren Fälle haben, also dass<br />
bei jedem die Situation etwas anders ist. Sie haben ganze Straßenzüge, die Widerspruch<br />
einlegen. Es ist übrigens im Straßenbaubeitragsrecht noch etwas deutlicher<br />
als im Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen, dass die Leute plötzlich nicht<br />
miteinander, sondern gegeneinander stehen, denn der eine zahlt weniger und der<br />
andere mehr; das ist sogar eher unangenehm. Das heißt, unter dem Strich ist nicht<br />
jedes Verfahren geeignet, so etwas zu klären. Wenn man beispielsweise sagt, man<br />
möchte die Verfassungsgemäßheit einer Vorschrift klären, ist so etwas selbstverständlich<br />
Musterverfahren zugänglich. Das lässt sich aber auch jetzt schon so praktizieren.<br />
Deshalb sind auch wir der Meinung, dass man ein besonderes Gesetz, ein<br />
neues Gesetz für diese Fälle nicht braucht. - Vielen Dank.