27.04.2014 Aufrufe

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 90<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

Dann muss man sich überlegen - das wurde vorhin auch schon angesprochen -,<br />

dass entsprechende Verfahrensvereinbarungen unabhängig davon, ob es eine gesetzliche<br />

Regelung gibt, abgeschlossen werden. Die Erfahrungen, über die teilweise<br />

hier berichtet worden sind, können wir nicht so ganz teilen. Wir beraten sehr viele<br />

Aufgabenträger, die meistens eher geneigt sind, sich diesem Verfahren anzuschließen,<br />

weil es auch für sie selbst eine Verringerung der Komplexität herbeiführt. Wir<br />

haben eher positive Erfahrungen, insbesondere aus Mecklenburg-Vorpommern, auch<br />

schon vor 2005, also bevor es diese Regelung gab.<br />

Zwei, drei Überlegungen noch zur Praxis einer solchen Regelung. Ich habe es schon<br />

angedeutet: Aus meiner Sicht führt eine solche Verfahrensruhe nicht unbedingt zu<br />

weniger Verwaltungsaufwand. Erst einmal müssen die Tatbestandsvoraussetzungen<br />

sehr genau geprüft werden. Welches Widerspruchsverfahren fällt in welche Gruppe,<br />

in welche Prozessgemeinschaft? Beruht es auf dem Verfahren? Wird darauf verwiesen?<br />

Auswahl des Musterverfahrens: Welches führt man gemeinsam zu einer Entscheidung?<br />

Das habe ich auch schon angesprochen. Ohne eine Musterverfahrensvereinbarung<br />

macht ein Musterverfahren nach unserer Einschätzung in der Regel<br />

keinen Sinn. Die Frage der Aussetzung der Vollziehung muss in nahezu jedem Fall<br />

individuell geprüft und eventuell durch entsprechende Verfahren geklärt werden.<br />

Ein weiteres Ziel, Kosteneinsparung, sehe ich aus meiner Sicht nur in sehr geringem<br />

Maße für möglich. Auf Seiten der Widerspruchsführer kann es unter dem Strich meines<br />

Erachtens am Ende zu einer relevanten Kosteneinsparung dann kommen, wenn<br />

diejenigen, deren Verfahren ruhend gestellt worden sind, eine Gerichtsentscheidung,<br />

die irgendwann kommt, die vielleicht die Abgabenerhebung bestätigt, hinnehmen und<br />

sagen: Ich nehme Abstand von einer individuellen Klage. Das passiert in der Praxis<br />

aber selten, jedenfalls nicht in den überwiegenden Fällen.<br />

Auf Seiten der Behörden kann es dann zu einer Kosteneinsparung kommen, wenn<br />

sozusagen das Gericht im Musterverfahren zu dem Ergebnis kommt, die Abgabenerhebung<br />

ist rechtswidrig, und die Behörde nimmt erst einmal Abstand von der Abgabenerhebung<br />

und hat keine weiteren Kosten bzw. Kostenrisiken aus mehreren Gerichtsverfahren.<br />

Das ist aber etwas, das in der Praxis selten vorkommt.<br />

Man sollte sich noch Gedanken machen, ob man die beabsichtigen Regelungen auf<br />

alle Abgabenarten nach dem Kommunalabgabengesetz erstreckt. Angesprochen<br />

wurden schon Straßenbaubeiträge, auch die Gebühren. Aus unserer Sicht sind das<br />

keine Abgabenarten, bei denen solche Vorbehalte bestehen, die wahrscheinlich dazu<br />

geführt haben, diese Überlegungen hier anzustellen. Denn in aller Regel geht es bei<br />

solchen Massenverfahren um die Frage der Anschlussbeiträge. Deshalb ist die Frage,<br />

ob man die anderen Abgabenarten einbezieht.<br />

Wenn man die Anschlussbeiträge in Betracht zieht, muss man sich auch noch einmal<br />

die Frage stellen: Kann man das Ziel der endgültigen Befriedung wirklich erreichen?<br />

Eine nicht geringe Zahl der Widerspruchsführer zumindest gerade bei den sogenannten<br />

altangeschlossenen Grundstücken stellt die Abgabenerhebung vom Grundsatz<br />

her infrage und ist weniger daran interessiert, dass ein Gericht am Ende des Tages

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!