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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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Kategorie b) beschriebene Rechtsproblematik fehlende Nachbesserungsmöglichkeiten<br />

der Satzungen und der Kalkulationen — trifft hier ebenso zu. Demzufolge liefe auch die<br />

Erhebung von (Altanlieger-)Beiträgen der Kategorie c) ins Leere.<br />

Schlussendlich würde das Datum 2015 bei einigen Verbänden erheblichen politischen<br />

Druck erzeugen, die Altanliegererhebung gänzlich in die Verjährung laufen zu lassen.<br />

FAZIT<br />

Mit der Festlegung einer zu „frühen" Obergrenze (vor 2020) wird einer Vielzahl von<br />

Aufgabenträgern eine rechtssichere und vollständige Beitragserhebung verwehrt. Diese<br />

Praxis wäre mit dem Prinzip der Gleichbehandlung unvereinbar, sie würde gegen die<br />

Verfassung verstoßen. Die betreffenden Verbände haben bereits angekündigt, für ihre zu<br />

erwartenden Beitragsausfälle das <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> in Haftung zu nehmen.<br />

Eine Obergrenze 2025 hingegen bietet die Möglichkeit, dass von den Aufgabenträgern<br />

eine vollständige und rechtssichere Beitragserhebung vollzogen werden kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Nenner Haferkorn<br />

Vorstandsvorsitzender KOVVAB-Ost<br />

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