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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 67<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

hatten Sie erst einmal kein Problem. Sie durften eben nur nicht über die 100 % kommen.<br />

Irgendwann kam die Entscheidung: Auch Altanschließer sind mit den entsprechenden<br />

Flächen zu berücksichtigen, allerdings nicht bei den Investitionskosten, weil<br />

gesagt worden ist, Investitionen vor 1990 sind im Rahmen der Beitragskalkulation<br />

nicht zu berücksichtigen. Das bedeutet, Investitionskosten sind nicht dazugekommen,<br />

aber die Flächen. Das bedeutet, plötzlich hatten Sie einen wesentlich geringeren<br />

Anschlussbeitragssatz. Wenn Sie sich also für die Variante A entschieden haben,<br />

also einen relativ niedrigen Anschlussbeitragssatz, und bei der neuen Kalkulation<br />

unter Berücksichtigung der Altanschließer mit dem kalkulierten Anschlussbeitragssatz<br />

immer noch über dem tatsächlich erhobenen Anschlussbeitragssatz lagen, hatten Sie<br />

kein Problem, weil Sie sowohl den alten wie auch den neuen Anschlussbeitragssatz<br />

als solchen rechtfertigen konnten. Sie hatte Mehreinnahmen, und diese Mehreinnahmen<br />

sind im Rahmen der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen gewesen, haben<br />

in der Regel zu Gebührensenkungen geführt. Ein Problem hatte der, der einen<br />

relativ hohen Anschlussbeitragssatz gewählt hat, weil er plötzlich nach Berücksichtigung<br />

der Altanschließer eben einen niedrigeren Anschlussbeitragssatz rausbekommen<br />

hat.<br />

Gesplitteten Gebühren erheben zu müssen, ist etwas, das jeder Zweckverband nach<br />

Möglichkeit vermeiden würde, nämlich langfristig aufgrund einer unterschiedlichen<br />

Behandlung bei den Anschlussbeiträgen unterschiedliche Gebühren erheben zu<br />

müssen. Alle Beitragszahler im Verbandsgebiet müssen zu einem gleichen Anschlussbeitrag<br />

veranlagt werden, um sagen zu können, dass es keine unterschiedliche<br />

Behandlung gegeben hat und keine unterschiedliche Gebühr zu erheben ist. Die<br />

Konsequenz ist, dass die Einnahmen von den Altanschließern plus 10 Millionen Euro<br />

eigentlich zur Rückzahlung der damals zu hoch erhobenen Anschlussbeiträge verwendet<br />

werden müssen. Wir führen sozusagen eine Umverteilung durch, die daraus<br />

resultiert, dass sich die Rechtsauffassung, was die Altanschließer anbetrifft, geändert<br />

hat.<br />

Abgeordneter Burkardt (CDU):<br />

Passiert das tatsächlich? Machen das die Verbände?<br />

Herr Otto Ripplinger (Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband):<br />

Definitiv ja.<br />

Vorsitzender:<br />

Vielen Dank. - Ich stelle fest, dass auf alle Fragen in dieser dritten Runde umfangreich<br />

eingegangen wurde und alle Fragen beantwortet sind. Ich denke, wir können<br />

für die erste Anhörung am heutigen Tag zum Schluss kommen.<br />

Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Anzuhörenden, dass sie bei uns waren und<br />

uns etwas Licht ins Dunkel gebracht haben vor allem hinsichtlich der Frage der<br />

Rechtsfolgenabschätzung, die wir als Gesetzgeber bei all unseren Entscheidungen<br />

immer im Auge haben müssen. Am Ende wird es sicher auch eine politische Ent-

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