5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 67<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
hatten Sie erst einmal kein Problem. Sie durften eben nur nicht über die 100 % kommen.<br />
Irgendwann kam die Entscheidung: Auch Altanschließer sind mit den entsprechenden<br />
Flächen zu berücksichtigen, allerdings nicht bei den Investitionskosten, weil<br />
gesagt worden ist, Investitionen vor 1990 sind im Rahmen der Beitragskalkulation<br />
nicht zu berücksichtigen. Das bedeutet, Investitionskosten sind nicht dazugekommen,<br />
aber die Flächen. Das bedeutet, plötzlich hatten Sie einen wesentlich geringeren<br />
Anschlussbeitragssatz. Wenn Sie sich also für die Variante A entschieden haben,<br />
also einen relativ niedrigen Anschlussbeitragssatz, und bei der neuen Kalkulation<br />
unter Berücksichtigung der Altanschließer mit dem kalkulierten Anschlussbeitragssatz<br />
immer noch über dem tatsächlich erhobenen Anschlussbeitragssatz lagen, hatten Sie<br />
kein Problem, weil Sie sowohl den alten wie auch den neuen Anschlussbeitragssatz<br />
als solchen rechtfertigen konnten. Sie hatte Mehreinnahmen, und diese Mehreinnahmen<br />
sind im Rahmen der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen gewesen, haben<br />
in der Regel zu Gebührensenkungen geführt. Ein Problem hatte der, der einen<br />
relativ hohen Anschlussbeitragssatz gewählt hat, weil er plötzlich nach Berücksichtigung<br />
der Altanschließer eben einen niedrigeren Anschlussbeitragssatz rausbekommen<br />
hat.<br />
Gesplitteten Gebühren erheben zu müssen, ist etwas, das jeder Zweckverband nach<br />
Möglichkeit vermeiden würde, nämlich langfristig aufgrund einer unterschiedlichen<br />
Behandlung bei den Anschlussbeiträgen unterschiedliche Gebühren erheben zu<br />
müssen. Alle Beitragszahler im Verbandsgebiet müssen zu einem gleichen Anschlussbeitrag<br />
veranlagt werden, um sagen zu können, dass es keine unterschiedliche<br />
Behandlung gegeben hat und keine unterschiedliche Gebühr zu erheben ist. Die<br />
Konsequenz ist, dass die Einnahmen von den Altanschließern plus 10 Millionen Euro<br />
eigentlich zur Rückzahlung der damals zu hoch erhobenen Anschlussbeiträge verwendet<br />
werden müssen. Wir führen sozusagen eine Umverteilung durch, die daraus<br />
resultiert, dass sich die Rechtsauffassung, was die Altanschließer anbetrifft, geändert<br />
hat.<br />
Abgeordneter Burkardt (CDU):<br />
Passiert das tatsächlich? Machen das die Verbände?<br />
Herr Otto Ripplinger (Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband):<br />
Definitiv ja.<br />
Vorsitzender:<br />
Vielen Dank. - Ich stelle fest, dass auf alle Fragen in dieser dritten Runde umfangreich<br />
eingegangen wurde und alle Fragen beantwortet sind. Ich denke, wir können<br />
für die erste Anhörung am heutigen Tag zum Schluss kommen.<br />
Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Anzuhörenden, dass sie bei uns waren und<br />
uns etwas Licht ins Dunkel gebracht haben vor allem hinsichtlich der Frage der<br />
Rechtsfolgenabschätzung, die wir als Gesetzgeber bei all unseren Entscheidungen<br />
immer im Auge haben müssen. Am Ende wird es sicher auch eine politische Ent-