5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong>Land</strong>eswasserverbandstag <strong>Brandenburg</strong> e. V.<br />
Seite 16 zum Schreiben vom 21.05.2013<br />
Schließlich muss auch berücksichtigt werden, dass über ein reines Gebührenmodell<br />
die Gewerbebetriebe, vor allem aber die Mieter, erheblich höher belastet werden, als<br />
wenn von den Grundstückseigentümern Beiträge erhoben werden.<br />
Ein praktisches Beispiel des ZV Fürstenwalde mag dies veranschaulichen. Es beruht<br />
auf den Angaben der Vorbandsgeschäftsführerin, die nachfolgend leicht modifiziert<br />
dargestellt sind:<br />
„Der Verband hatte seit 1994 Beiträge erhoben und diese entsprechend den gesetzlichen<br />
Regelungen auch zur Stützung der Gebühren eingesetzt, sprich: als Abzugskapital<br />
in die Gebührenkalkulation eingestellt. Das äußerte sich dann im Jahresabschluss<br />
in Form der Auflösung dieses Bilanzpostens durch Erlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
(GuV). Kehrte man nach 20 Jahren die Beiträge aus, wären die Gebühren in<br />
all den Jahren nicht kostendeckend gewesen. Das KAG eröffnet keine Möglichkeit<br />
(und kann eine solche wohl auch nicht eröffnen), diese Unterdeckungen durch höhere<br />
Gebühren nachzuholen. Die Unterdeckungen liegen zum einen schon zu lange zurück<br />
und basieren teilweise auf einem freiwilligen Verzicht auf dem Verband zustehende<br />
Ansprüche. Die Auflösungsbeträge für die vereinnahmten Beiträge müssten im Jahr<br />
des Auskehrens rückgängig gemacht werden, der Posten (von in unserem Fall per<br />
31.12.2012 schlappen € 15,5 Mio.) wäre in der GuV als erlösmindernd einzustellen und<br />
der Jahresabschluss wäre komplett unplausibel. Der Verband würde diese € 15,5 Mio.<br />
als Fehlbetrag im Abwasserbereich ausweisen müssen. So etwas in den Gewinn- oder<br />
Verlustvortrag einzustellen, wäre das Ende der wirtschaftlichen Stabilität. Diese Verluste<br />
können dann nur durch Umlagen gegenüber den Mitgliedsgemeinden ausgeglichen<br />
werden, was die Finanzkraft der Gemeinden übersteigen dürfte. Im Klartext heißt das:<br />
Die Umstellung auf reine Gebührenfinanzierung ist — wenn überhaupt — nur für sehr<br />
wenige Aufgabenträger möglich. Dabei ist noch nicht einmal betrachtet, dass das Auskehren<br />
durchaus auch Auswirkungen auf zukünftige Gebührenkalkulationen haben<br />
kann, weil es eben ein freiwilliger Verzicht wäre, der zu einer dauerhaften Unterdeckung<br />
der Gebühren führen kann. Darin werden den Verband die Verwaltungsgerichte<br />
sicher unterstützen. Der Schuldenmanagementfonds würde dann länger (ewig) bestehen<br />
müssen."