5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 41<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
Ich meine, dass die vorliegende Regelung, dieser Regelungsvorschlag, zu § 12 und<br />
§ 19 KAG Änderungen vorzunehmen, überdacht werden sollte. Ich hatte vorgeschlagen,<br />
§ 8 Absatz 7 Satz 2 KAG zu ändern. Ich meine, dass man damit eher Rechtssicherheit<br />
und Klarheit schafft.<br />
Vorsitzender:<br />
Vielen Dank. - Als Nächster hat Herr Haferkorn vom Wasserverband Strausberg Erkner<br />
das Wort.<br />
Herr Henner Haferkorn (Wasserverband Strausberg Erkner):<br />
Ich bedanke mich, dass der Wasserverband Strausberg Erkner (WSE) hier kurz seine<br />
Meinung sagen darf (Anlage 6). Es liegen ein Entwurf auf dem Tisch mit einer<br />
Obergrenze im Jahr 2015 und ein Entwurf 2020. Mir ist nicht klargeworden, warum<br />
es einen Entwurf 2015 gibt. Bei dem Entwurf 2020 ist mir das noch halbwegs verständlich.<br />
Aber vielleicht gibt es heute noch Aufklärung, warum dann einen Tag später<br />
2015 dazukam.<br />
Beim Wasserverband Strausberg Erkner war es wie folgt: Er hatte sich wie alle anderen<br />
Verbände vor den Verwaltungsgerichten bemüht, eine wirksame Satzung zu bekommen.<br />
Geglückt ist es ihm im Jahre 2009 mit einer rückwirkend in Kraft gesetzten<br />
Satzung zu 2006. In meinem Verbandsgebiet wäre aufgrund der vierjährigen Verjährungsfrist<br />
2010 Ende der Fahnenstange gewesen. Der <strong>Land</strong>esgesetzgeber - wie wir<br />
eben gehört haben - wollte unbedingt, dass uns der 31.12.2011 ermöglicht wird - also<br />
diejenigen, die schon eine wirksame Satzung hatten; das waren damals noch nicht<br />
so viele. Der WSE hat Altanlieger erheben müssen, und zwar haben wir uns für eine<br />
gleichhohe Beitragserhebung entschieden, weil wir das als einzige rechtssichere<br />
Möglichkeit sehen.<br />
Der Verband hat im Jahr 2011 alle Beitragspflichtigen veranlagt. Ich will, bevor ich auf<br />
die Summen und einige Statistiken komme, kurz sagen: Warum hat ein Verband<br />
überhaupt eine Mischfinanzierung? Da sollten wir uns daran erinnern: Es ging nach<br />
der Wende darum, Investitionskosten gleichmäßig und sozialverträglich auf alle Abgabenpflichtigen<br />
zu verteilen und keinen mit sozial unangemessenen Gebühren zu<br />
überlasten. Denken wir an die Mieter in den Wohnblöcken aus DDR-Zeiten bei uns in<br />
Strausberg, Rüdersdorf und Erkner. Da haben die Politiker gesagt, es sei nicht einzusehen,<br />
dass das hohe Investitionsvolumen, was in den Eigenheimgebieten und in<br />
den anderen Gemeinden getätigt wird, zu sozialen Verwerfungen führt, dass die<br />
neuen Investitionen nur über Gebühren bezahlt werden. Andererseits konnte man die<br />
Eigenheimer nicht mit 100 Prozent Investitionskosten überziehen; das wäre auch<br />
unangemessen gewesen. Also haben wir eine Mischfinanzierung beschlossen, so<br />
wie es das Gesetz in <strong>Brandenburg</strong> auch vorgibt.<br />
Wir haben also 2011 eingezogen. Als ich vor fünf Jahren hier saß, habe ich gesagt:<br />
Wir denken, dass wir 21,6 Millionen Euro erheben müssen. Erhoben hat der Verband<br />
22,6 Millionen Euro. Die Schätzung war ganz gut. Was hat der Verband damit ge-