5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 53<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
Zustand, den wir jetzt haben.<br />
Ich meine, der Gesetzgeber hat die Abwägung schon einmal getroffen und gesagt:<br />
Vor dem 31. Dezember 2011 verjähren Beitragspflichten bei den Altanschließern<br />
nicht. Jetzt ist es ein wenig hin und hergeschoben, denn es gibt Feinheiten. Da steht<br />
Satz 2 in § 12 Abs. 3 a KAG: Sie verjähren nur dann nicht, wenn sie nicht bereits verjährt<br />
sind. Das muss man mit bedenken. Das bezieht sich nach meinem Verständnis<br />
aber auf die damalige Rechtslage, dass die Beitragspflichten gegenüber den Altanschließern<br />
schon deshalb nicht verjähren konnten, weil sie nach dem selbst gesetzten<br />
Recht des Gesetzgebers gar nicht verjähren konnten, weil sie noch nicht entstanden<br />
waren. Kompliziert!<br />
Ich meine, mit dem Gesetzesbeschluss 2010 zu sagen, bis zum 31. Dezember 2011<br />
verjährt hier überhaupt nichts, die Aufgabenträger sollen sich darauf einstellen, sollen<br />
das machen können, kann man einen zeitlichen Anknüpfungspunkt festmachen zu<br />
sagen: Ab dem 31. Dezember 2011 mussten die Verantwortlichen bei den Verbänden<br />
bösgläubig sein.<br />
Lassen wir einmal die Frage Mustersatzung, Unterstützung des Innenministeriums,<br />
allgemeine Richtigkeitszweifel an den Satzungen außen vor. Das ist - Entschuldigung<br />
- Betriebsrisiko der Verbände. Ab dem Zeitpunkt musste man sich darauf einstellen:<br />
Wir müssen etwas tun. Ich halte es für vertretbar, wenn man sagt, dass spätestens<br />
zu diesem Zeitpunkt Beitragspflichten so entstanden sind, dass sie, wie das Bundesverfassungsgericht<br />
fordert, auch irgendwann mal wirklich beendet sind, das wir darüber<br />
nicht mehr reden. Dafür werbe ich noch einmal.<br />
In diesen verwaltungsgerichtlichen Verfahren findet in jedem Einzelfall - lassen Sie es<br />
500 oder 1 000 oder 50 000 im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> sein; das ist mir im Moment egal -<br />
irgendwann die letzte mündliche Verhandlung statt. Daraufhin ergeht ein Urteil. Dieses<br />
Urteil ist mit Rechtsmitteln angreifbar. Auch das Berufungsgericht ist irgendwann<br />
fertig. Danach ist die Frage: Gibt es eine Nichtzulassungsbeschwerde? Gibt es eine<br />
Verfassungsbeschwerde? Auch das ist irgendwann fertig. Meine Bitte: Setzen Sie<br />
heute den Stein in das Mosaik ein, um in 15 Jahren nicht wieder über entstandene<br />
Beitragspflichten debattieren zu müssen. Setzen Sie heute den Stein ein, der notwendig<br />
ist, um auch das Thema Altanschließer für das <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> abzuschließen.<br />
Vorsitzender:<br />
Vielen Dank, Herr Prof. Herrmann. - Jetzt hat Herr Haferkorn die Möglichkeit, auf<br />
Fragen einzugehen. - Noch eine Nachfrage?<br />
Prof. Dr. Klaus Herrmann (Dombert Rechtsanwälte):<br />
Sie hatten noch die Frage nach dem Konnexitätsprinzip. Beinahe wäre ich aus Zeitgründen<br />
nicht dazu gekommen, sie zu beantworten.