5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 14<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
Vorsitzender:<br />
Vielen Dank, Herr Zeutschel, für Ihre Ausführungen. - Wir haben zwar schon einige<br />
Wortmeldungen vorliegen, aber ich denke, wir hören erst noch den vierten Anzuhörenden<br />
dieser Runde, Herrn Sven Hornauf, an. Er ist von der Rechtsanwaltskanzlei<br />
Zarzycki & Hornauf. Danach können wir die Fragerunde einläuten. Herr Hornauf, Sie<br />
haben das Wort.<br />
Herr Sven Hornauf (Rechtsanwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf):<br />
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich werde meine Ausführungen etwas<br />
abändern und das von meinen drei Vorrednern Gesagte ein wenig reflektieren (Anlage<br />
4). Der einzige Punkt, bei dem ich mich als Eingeborener vorbehaltlos Herrn Prof.<br />
Wolff anschließen kann, ist die Tatsache, dass alles, was aus Frankfurt kommt, besonders<br />
gut sein muss. Das ist dann aber auch schon alles an Gemeinsamkeiten.<br />
Ich möchte insbesondere seine Aussage „die Interessenlage, die die einzelnen Beteiligten<br />
an diesem Abgabenrechtsverhältnis haben“ aufgreifen. Abgabenerhebung ist<br />
nie schön, das ist ganz klar. Sie kann nicht schön sein. Niemand zahlt gerne freiwillig<br />
Abgaben. Das ist der Punkt, der aus meiner Sicht reflektiert werden muss. Das KAG<br />
ordnet nicht an, ob und wie viele Abgaben erhoben werden, sondern wie diese Abgabenerhebung<br />
verteilt wird, auf welche Art und Weise die Refinanzierung der öffentlichen<br />
Ausgaben, die in der Regel bereits seit Jahren erfolgt ist, stattfindet, also durch<br />
Beiträge, Gebühren und einige hier unerhebliche Abgabenarten. Man muss sich vergegenwärtigen:<br />
Wie sind wir überhaupt in die Situation gekommen, dass darüber<br />
Streit entsteht? Nämlich genau durch den Punkt, dass eben niemand gerne Abgaben<br />
zahlt, nur Kommunalabgaben streitiger sind als beispielsweise Abgabenbescheide,<br />
die von den Finanzämtern geschickt werden. Die haben offensichtlich in der Wahrnehmung<br />
der Bevölkerung einen anderen Status.<br />
Dann ist die Frage: Wie kommen wir konkret zu dem Problem hier? Wir kommen zu<br />
dem Problem, weil die sogenannten Neuanschließer dagegen geklagt haben, dass<br />
bestimmte Grundstücke, die denselben Vorteil wie sie haben, nämlich eine Kläranlage<br />
oder ein Wasserwerk nutzen zu können, nicht zum Beitrag veranlagt worden sind<br />
und die Rechtsprechung dem gefolgt ist und gesagt hat: Das ist eine Ungleichbehandlung.<br />
Dann haben die Altanlieger geklagt, weil Aufgabenträger sie mit einem<br />
niedrigeren, in der Regel mit einem Verbesserungsbeitrag, erhoben haben. Hier haben<br />
die Gerichte auch geurteilt, auch zugunsten dieser Anlieger, und die Erhebung<br />
von Verbesserungsbeiträgen seit dem Urteil vom 03.12.2003 untersagt. Das heißt,<br />
auch aus Gleichheitsgründen ist es den Aufgabenträgern bis zur Gesetzesänderung<br />
2009 nicht möglich gewesen, einen gesplitteten Beitrag zu erheben. Dann haben Sie<br />
die Gruppe der Gebührenzahler, die auch geklagt hat, mit derselben Begründung,<br />
nämlich, wenn alle rechtzeitig Beiträge gezahlt hätten, würden wir viel niedrigere Gebührensätze<br />
haben. Das war beispielsweise die Verfassungsgerichtsentscheidung<br />
aus 2012, die Entscheidung VfgBbg 46/11. Das heißt, sie haben nicht die eine Gruppe,<br />
die sich gegen die Abgabenerhebung wendet, sondern Sie haben insgesamt eine<br />
große Anzahl von Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelführern.