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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 30<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

lichkeiten müssen da her, wo die Probleme am größten sind. Aus meiner Sicht ist das<br />

größte Problem im Regierungsentwurf die Frage der Verjährungshemmung. Darum<br />

habe ich vorhin auch etwas zu der Sondersituation der deutschen Einheit und zu der<br />

Frage des Transformationsprozesses gesagt. Ich habe ausgeführt, dass sich eine<br />

solche Hemmungsfrist, die ja damit begründet wurde, eben nicht begründen lässt.<br />

Wenn man hinter vorgehaltener Hand mit Vertretern von Aufgabenträgern spricht,<br />

dann erfährt man drei grundsätzliche Aussagen:<br />

Erstens: Eigentlich wollten wir lange Zeit die Altanschließer gar nicht in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Zweitens: Wir sind von den Urteilen der Verwaltungsgerichte sehr überrascht worden.<br />

Drittens: Na ja, jetzt müssen wir.<br />

Wollen Sie denen wirklich eine Hemmung für zehn Jahre einrichten, die Sie im Prinzip<br />

nie auf dem Schirm hatten? Ich denke, dass das nicht gerechtfertigt wäre. Hinzu<br />

kommt: Wenn es jetzt eine Obergrenzenregelung sein soll, dann sollte man bitte<br />

nicht daran denken, die vielleicht wegfallende Hemmung - weil die sich dann nicht<br />

begründen lässt - mit einer Verlängerung dann doch wieder auf 25 Jahre zu reparieren,<br />

nach dem Motto: 10 plus 15 - machen wir doch 25. - Da schließe ich mich Herrn<br />

Prof. Wolff an, der auch gesagt hat: Das wäre dann wesentlich mehr als die allgemeine<br />

Verjährungsfrist. Also: eine Obergrenzenregelung vielleicht, aber maximal das<br />

Doppelte der üblichen Verjährung und nicht eine so lange Zeit. Und: Die Hemmung<br />

lässt sich überhaupt nicht begründen.<br />

Herr Goetz hatte auch etwas zu Verbesserungsbeiträgen gesagt. Ich habe ja auch<br />

ausgeführt: Warum hat man denn nicht wie in so vielen Bereichen Anfang der neunziger<br />

Jahre Lösungsmöglichkeiten gefunden für vieles, hat auch einmal in andere<br />

Bundesländer geschaut? Dann hätte man vielleicht im Bereich der Aufgabenträger<br />

sehen können, dass in den alten Bundesländern in den achtziger Jahren für ähnliche<br />

Situationen durchaus Lösungen gefunden worden sind. Da wurde von mechanischer<br />

auf vollbiologische Klärung umgestellt. Da gab es auch altangeschlossene Grundstücke<br />

aus den Jahren 1930, 1940, 1950. Dann hat man denen mitgeteilt, was das kosten<br />

wird. Dann hat man eine Verbesserungsbeitragssatzung gemacht, und nachher<br />

waren alle zufrieden. Auch diese Möglichkeit hätte Anfang der neunziger Jahre bestanden;<br />

man hätte also nichts Neues erfinden müssen.<br />

Herr Sven Hornauf (Rechtsanwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf):<br />

Herr Vorsitzender, ich beginne mit Ihrer Frage: Rechtssicherheit irgendwann oder<br />

irgendwann nicht? Was haben wir denn im Augenblick? Wir haben im Augenblick ein<br />

Gesetz, was offensichtlich sogar - wenn man sich den jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichtes<br />

(VG) Cottbus ansieht - von einem Gericht, was meint, dass hier<br />

ein verfassungsrechtliches Problem liegt, weiter angewandt wird, und das einen Beitragsbescheid<br />

durchgelassen hat. Insofern muss ich die Frage so beantworten, dass<br />

das bisher das einzige Judikat ist, was sich überhaupt in Bezug auf eine mögliche<br />

Verfassungswidrigkeit der <strong>Brandenburg</strong>er Regelung bestätigend äußert. Da stellt sich

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