5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 80<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
Herr Wolfgang Dr. Schönfelder (Verband Berlin-<strong>Brandenburg</strong>ischer Wohnungsunternehmen<br />
e.V.):<br />
Wir haben Kenntnis von vier Fällen oder der Möglichkeit der Zusage. Zwei davon<br />
sind identisch mit den hier genannten. Wir haben Kenntnis von einem Fall, in dem es<br />
eine Zusage gegeben hat, die dann wieder zurückgezogen worden ist. Es ist also<br />
aus unserer Erfahrung die absolute Minderheit.<br />
Herr Rudolf Ehrhardt (<strong>Land</strong>esverband der <strong>Brandenburg</strong>er Haus-, Wohnungsund<br />
Grundeigentümervereine):<br />
Ich habe ja schon von der Ablehnung in unserem Bereich erzählt. Im Cottbuser<br />
Raum, in Angermünde, in Gransee wurde das einfach richtig abgewiegelt - trotz intensiver<br />
Versuche auch von uns und obwohl wir dorthin Kontakte haben.<br />
Ich sehe einen Unterschied zwischen Abwasserzweckverbänden und Eigenbetrieben<br />
Abwasser von Kommunen. Wenn die Kommunen mehr Einfluss haben, ist immer<br />
eine bürgerfreundlichere Lösung in Sicht. Das muss ich einmal klar sagen.<br />
Vielerorts habe ich den Eindruck: Bei den Abwasserzweckverbänden sitzt einer in<br />
Schwedt und macht für Angermünde eine Satzung. Da gibt es in diesem Stadtteil<br />
Riesengrundstücke. Da wird vielleicht das Gleiche gemacht wie in Schwedt oder was<br />
weiß ich wo. Da kommen manchmal Beträge für die Bewohner raus, die nicht bezahlbar<br />
sind. Das ist sicher auch nachvollziehbar: Es sind größere Grundstücke, es<br />
sind längere Leitungen usw. Ich will das nur einmal so sagen. Das ist für die Bürger<br />
immer nicht so richtig nachvollziehbar, wenn nach Jahren Riesensummen kommen.<br />
Aber das hatten wir vorhin schon.<br />
Ich sehe es als Mittel - wie Sie das in der Begründung des Gesetzentwurfes selbst<br />
geschrieben haben -, dem Einhalt zu bieten, dass die Abwasserzweckverbände das<br />
als Mittel nutzen, um Klagen zu verhindern. Die Gebühren der Rechtsanwälte sind<br />
hier ja auch deutlich geworden.<br />
Abgeordneter Goetz (FDP):<br />
Es war nicht rein rhetorisch gemeint, was ich vorhin sagte. Die Abgabenordnung<br />
sieht vor, dass, wenn man Steuern zahlt und etwas wiederbekommt, wenn man also<br />
eine Vorausleistung erbringt, voll verzinst wird - ob ich beim Gericht bin oder nicht.<br />
Also, irgendwann ergeht ein Bescheid, ich habe eine Vorauszahlung geleistet, zu viel<br />
gezahlt, dann kriege ich Geld mit Zinsen wieder. Das Kommunalabgabengesetz verweist<br />
auf die Abgabenordnung mit zwei kleinen Unterschieden. Gerade die Verzinsungsregelung<br />
aus der Abgabenordnung, die für Steuern, die ich gezahlt habe, gilt,<br />
gilt für Beiträge und Gebühren eben nicht. Das ist bewusst ausgenommen worden.<br />
Wenn wir ein Musterverfahren anstrengen, wird das jahrelang dauern. Da sind wir<br />
uns, glaube ich, einig. Da liegt das eben drei, vier Jahre, manchmal auch mehr. Das<br />
Verfahren ruht, solange die Musterverfahren laufen. Möglicherweise geht es durch