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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 61<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

das vorhergesagt - die ganze Sache dem Bundesverfassungsgericht vorlegt. Das<br />

dauert dann fünf, sechs, sieben Jahre. Dann sitzen wir in sechs oder sieben oder<br />

acht Jahren nicht mehr hier, sondern ein Stückchen weiter und diskutieren dieselben<br />

Fragen. Dann wird es politisch immer schwieriger. Das Thema Altanschließer anzusprechen,<br />

ist - das sehe ich auch - politisch eine verdammt schwierige Sache. Da<br />

müsste wohl was getan werden. Wenn man nichts tut, kommen diese ellenlangen<br />

Prozesse, und dann stehen wir da.<br />

Es ist aber auch so: Wenn Sie etwas tun, besteht das Risiko, dass man irgendwann<br />

nicht mehr erheben kann, dass man in die Verjährung läuft. Es gibt § 171 Absatz 3 a<br />

Abgabenordnung. Den hat Herr Prof. Herrmann angesprochen. Das sehe ich genauso.<br />

Er hilft in den allermeisten Fällen, Verjährungsproblematiken nicht zu umgehen,<br />

aber damit umgehen zu können. Allerdings heißt das im Ergebnis, dass möglicherweise<br />

gerade bei sehr kurzen Fristen sehr viele Forderungen in die Verjährung laufen.<br />

Man muss einfach wissen: Verjährte Forderungen sind im öffentlichen Recht,<br />

anders als im Zivilrecht, erloschen. Das steht auch in § 232 der Abgabenordnung<br />

ausdrücklich drin. Auf den wird im KAG Bezug genommen.<br />

Stellen Sie sich vor, dass erloschene Forderungen aus Beiträgen vorhanden sind.<br />

Das heißt nichts anderes, als dass ich die hinterher nicht mehr als Gebühren kassieren<br />

kann. Es wäre eine zu einfache Sache zu sagen: Wir nehmen keine Beiträge, wir<br />

lassen das bewusst in die Verjährung laufen. Die Kommunalpolitik unterliegt da sicher<br />

einer gewissen Versuchung. Nur, dann ist der Anspruch erst einmal erloschen.<br />

Einen erloschenen Anspruch plötzlich über Gebühren, die dann auch noch differenziert<br />

ausgeprägt sind, kassieren zu wollen, halte ich zumindest für schwierig. Das hilft<br />

uns alles nicht.<br />

Es ist mehrfach das Rheinsberger Modell angesprochen worden. Daran haben wir<br />

sogar mitgewirkt - ich sage aber auch offen; das darf ich auch sagen - mit gewissen<br />

Bauchschmerzen. Rheinsberg funktioniert deshalb - der ehemalige Bürgermeister<br />

sitzt da, er kennt das -, weil nur sehr gering Beiträge erhoben worden sind. Diese<br />

Beiträge werden durch eine Darlehensaufnahme ersetzt. Das funktioniert überall da<br />

nicht, wo die Beträge größer werden. Der Kollege Haferkorn hat das angesprochen.<br />

Das geht dann in die Hose.<br />

Unabhängig davon gibt es unwahrscheinlich schwierige bilanztechnische Probleme.<br />

Ich müsste eine Bilanzvorlesung von mehreren Stunden halten, um darzustellen, was<br />

da alles passiert. Da sind in der Vergangenheit Beiträge erhoben worden. Die sind<br />

aktiviert worden. Sie haben einen Einfluss in die Bilanz, in die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

genommen. Wenn wir die nachträglich zurückzahlen, ist die spannende<br />

Frage, ob nicht möglicherweise alle Bilanzen wieder eröffnet werden müssen. Das<br />

hat zum Glück noch keiner entschieden. Vielleicht wird es auch nie entschieden, und<br />

vielleicht sind alle zufrieden mit dem reinen Gebührenerhebungsmodell. Da gibt es<br />

so viel Arbeit, dass Sie alle, die hier als Anwälte in der Anhörung sitzt, gar nicht mehr<br />

zur Anhörung laden könnten, weil wir nur noch Probleme lösen müssten. Wir wären<br />

Tag und Nacht beschäftigt. Das kann nicht der Sinn der Übung sein.

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