5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Land</strong>eswasserverbandstag <strong>Brandenburg</strong> e. V.<br />
Seite 2 zum Schreiben vom 21.05.2013<br />
Musterverfahren<br />
Zu der gesetzlichen Einführung von Musterverfahren nehmen wir gerne wie folgt Stellung.<br />
Vorab dürften wir jedoch dazu bemerken, dass Musterverfahren im Abgabenrecht generell<br />
unüblich und vor allem für das Abgabenrecht als ungeeignet angesehen werden. Die führenden<br />
Kommentierungen zur Verwaltungsgerichtsordnung gehen davon aus, dass Musterverfahren<br />
im Abgabenrecht nicht geeignet sind, dem grundsätzlichen Anliegen dieser Musterverfahren,<br />
nämlich u. a. Kosten auf allen Seiten (Abgabengläubiger, Abgabenschuldner)<br />
zu sparen, gerecht zu werden. Denn die Einzelverfahren sind viel zu unterschiedlich, als<br />
dass durch die Klärung einer einzigen Rechtsfrage bereits die Verfahren insgesamt abgeschlossen<br />
werden können. Musterverfahren sind aber nur dann nützlich, wenn infolge der<br />
Gleichartigkeit der rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen mit ihnen die weiteren Verfahren<br />
aller Voraussicht nach erledigt werden können. Für diese Fälle hat § 93 a VwGO<br />
(Bundesrecht!) längst eine (ausreichende) Regelung getroffen. § 93 a kann analog auf Widerspruchsverfahren<br />
angewendet werden. Einer weiteren Regelung bedarf es nicht. Zu beachten<br />
ist allerdings, dass § 93 a VwGO in erster Linie Massenverfahren betrifft, Das sind<br />
Abgabenverfahren zumeist nicht, so dass diese dann auch kein Musterverfahren erfordern.<br />
Zu den einzelnen Fragen:<br />
1. Welche Erfahrungen gibt es mit solchen Musterverfahren aus Ihrer Kenntnis,<br />
wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind?<br />
Aus der praktischen Tätigkeit des Unterzeichners als Rechtsanwalt sind bisher nur gesetzliche<br />
Regelungen aus Mecklenburg-Vorpommern speziell zum Abgabenrecht bekannt.<br />
Musterverfahren werden ebenfalls durch den Unterzeichner nicht durchgeführt,<br />
da es bisher keine Fälle gab, die für ein solches Musterverfahren geeignet waren.<br />
2. Welche Wasser- und Abwasserverbände in <strong>Brandenburg</strong> führen bereits jetzt<br />
Musterverfahren durch und welche nicht?<br />
Dazu gibt es hier keinen vollständigen Überblick. Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband<br />
in Königs Wusterhausen (MAWV) praktiziert jedoch eine den Musterverfahren<br />
nach Vorbild M-V sehr ähnliche Regelung. Dort werden geeignete Verfahren<br />
als Musterverfahren zur Klärung einer Rechtsfrage ausgewählt. Widerspruchsführer,<br />
die sich dem Ergebnis dieser Verfahren anschließen möchten, können das Ruhen