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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong>Land</strong>eswasserverbandstag <strong>Brandenburg</strong> e. V.<br />

Seite 17 zum Schreiben vom 21.05.2013<br />

25. Wie hoch sind die von den ver- und entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften<br />

bzw. deren Unternehmen seit 1990 eingezogenen bzw. beschiedenen Beiträge<br />

unterteilt nach Abwasser und Trinkwasser?<br />

Dem <strong>Land</strong>eswasserverbandstag <strong>Brandenburg</strong> e. V. liegen darüber keine verlässlichen<br />

Zahlen vor, da nicht alle Aufgabenträger Mitglied sind.<br />

26. Wenn eine Beitragsforderung verjährt ist, kann diese Beitragsforderung in ihrer<br />

Höhe nachträglich in ein Gebührenmodell eingerechnet werden?<br />

Der <strong>Land</strong>eswasserverbandstag vertritt hier die ganz klare Auffassung, dass die verjährten<br />

Beitragsansprüche erloschen sind (§ 232 AO i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 5 a). Erloschene<br />

Forderungen können im Gegensatz zum Zivilrecht nicht noch ausgeglichen<br />

werden. Eine Kompensation durch Gebührenerhebung scheidet deshalb aus.<br />

27. Kann der Gesetzgeber den ver- und entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften<br />

und deren Unternehmen durch Gesetz vorschreiben, generell keine Beiträge<br />

mehr zu erheben, sondern den Investitionsaufwand in die Gebührenkalkulation<br />

einzubeziehen?<br />

Wenn so etwas gesetzlich festgelegt würde, müsste dies umgesetzt werden. Es bestehen<br />

hier erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit und an der Verfassungsmäßigkeit<br />

einer solchen gesetzlichen Regelung.<br />

28. Was würde, vorausgesetzt der rechtlichen Machbarkeit, der Vorschlag, alle Beiträge<br />

im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> für den Bereich Wasser und Abwasser zurückzuerstatten,<br />

um dann den Aufwand in Gebührenkalkulationsmodellen umzulegen, für<br />

die praktische Arbeit der Aufgabenträger der öffentlichen Trinkwasserver- und<br />

Abwasserentsorgung bedeuten?<br />

Dies ist schwer abzuschätzen, allerdings dürfte davon ausgegangen werden müssen,<br />

dass ein erheblicher Arbeitsaufwand entsteht, der mit dem jetzt vorhandenen Personal<br />

so nicht bewältigt werden könnte. Weiterhin würde die Glaubwürdigkeit des Handelns<br />

der Aufgabenträger erheblich in Mitleidenschaft gezogen, vor allem aber auch würden

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