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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 47<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

angehen, nachdem wir die Neuanschließerbescheidung abgeschlossen haben.<br />

Dann gab es seitens der Rechtsprechung die Aussage: Altanschließer sind nicht zu<br />

vergessen. Auch diese sind zu bescheiden. Also haben wir gesagt, wir stellen das<br />

andere zurück, stürzen uns auf die Altanschließer. Durch die Verbandsversammlung<br />

ist ein einstimmiger Beschluss gefasst worden: Wir wollen die Altanschließer bescheiden,<br />

und die sollen den gleichen Anschlussbeitragssatz zahlen wie die Neuanschließer,<br />

einfach um die daraus möglichen resultierenden negativen Auswirkungen<br />

auf Gebühren oder was auch immer zu vermeiden. Die Verbandsversammlung hat<br />

sich unter Abwägung der Risiken damals entschieden: Altanschließer zahlen den<br />

gleichen Anschlussbeitragssatz. Also haben wir mit der Bescheidung der Altanschließer<br />

begonnen. Gegenüber den sogenannten Altanschließern haben wir<br />

19 000 Bescheide erlassen müssen, Widerspruchsquote nahe 100 %.<br />

Begonnen haben wir am 1. Januar 2011. Jetzt haben wir Mitte 2013. Von den<br />

19 000 Bescheiden haben wir zwischenzeitlich 6 000 Widerspruchsbescheide abgearbeitet.<br />

Also haben wir noch ungefähr 13 000 Bescheide, die abzuarbeiten sind. Wir<br />

haben einmal hochgerechnet, wie lange wir mit unserem Personalbestand brauchen,<br />

um eine fundierte, kontrollierte Abarbeitung auch in Kommunikation mit dem Bürger<br />

durchzuführen, und sind bei vier Jahren gelandet. Das bedeutet, wenn eine Festlegung<br />

der endgültigen Verjährungsfrist auf das Jahr 2015 erfolgt, werden wir das nicht<br />

schaffen. Da sind die 10 000 Lücken, die wir bisher vor uns hergeschoben haben,<br />

noch gar nicht drin.<br />

Wenn denn eine Festlegung auf 2015 erfolgt, werden wir, um den Schaden so gering<br />

wie nur irgend möglich zu halten, gezwungenermaßen nur noch Bescheide produzieren.<br />

Dann gibt es keine Kommunikation mit dem Bürger. Wir werden dann einfach<br />

zusehen, dass so viele Bescheide wie nur irgend möglich in die Welt gesetzt werden<br />

in der Hoffnung, dass wir diese Bescheide nicht irgendwann aufheben müssen.<br />

Wenn der Fall eintritt - die Wahrscheinlichkeit ist momentan relativ hoch -, werden<br />

dem Verband eine Menge Einnahmen verlorengehen, die er dann in irgendeiner<br />

Form refinanzieren muss. Da wird man sich auf jeden Fall die Frage stellen müssen,<br />

woher das Geld genommen werden soll. Man kann nicht sagen, dass der MAWV<br />

bisher untätig gewesen ist. Man kann auch nicht sagen: Okay, wir wollen jetzt eine<br />

kurzfristige Regelung. Ihr habt sechs Mitarbeiter, die momentan für euch tätig sind<br />

und die ganze Abarbeitung machen, verdoppelt den Personalbestand. Das geht auch<br />

nicht. Die Bescheidung und die Widerspruchsbescheidung als solche sind anspruchsvoll.<br />

Da müssen Sie schon ausgebildete Fachkräfte einsetzen und nicht Mitarbeiter<br />

einer Zeitarbeitsfirma. Wenn die Entscheidung 2015 fällt, wird man überhaupt<br />

keine Fachkräfte mehr bekommen, weil viele Zweckverbände gezwungenermaßen<br />

unter Zugzwang geraten, insbesondere die, die mit der Bescheidung noch<br />

gar nicht angefangen haben, und nach entsprechenden Fachkräften suchen.<br />

Quintessenz aus dem Ganzen ist, dass eine Festlegung der endgültigen Verjährungsfrist<br />

auf 2015 dem MAWV und vielen anderen Zweckverbänden im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

erhebliche Probleme bereiten, zu erheblichen Einnahmeausfällen und bei<br />

den Bürgern nicht unbedingt zu Verständnis führen würde. Deswegen unser Vorschlag,<br />

wenn denn schon eine zeitliche Regelung eingearbeitet werden muss, dann

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