5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 47<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
angehen, nachdem wir die Neuanschließerbescheidung abgeschlossen haben.<br />
Dann gab es seitens der Rechtsprechung die Aussage: Altanschließer sind nicht zu<br />
vergessen. Auch diese sind zu bescheiden. Also haben wir gesagt, wir stellen das<br />
andere zurück, stürzen uns auf die Altanschließer. Durch die Verbandsversammlung<br />
ist ein einstimmiger Beschluss gefasst worden: Wir wollen die Altanschließer bescheiden,<br />
und die sollen den gleichen Anschlussbeitragssatz zahlen wie die Neuanschließer,<br />
einfach um die daraus möglichen resultierenden negativen Auswirkungen<br />
auf Gebühren oder was auch immer zu vermeiden. Die Verbandsversammlung hat<br />
sich unter Abwägung der Risiken damals entschieden: Altanschließer zahlen den<br />
gleichen Anschlussbeitragssatz. Also haben wir mit der Bescheidung der Altanschließer<br />
begonnen. Gegenüber den sogenannten Altanschließern haben wir<br />
19 000 Bescheide erlassen müssen, Widerspruchsquote nahe 100 %.<br />
Begonnen haben wir am 1. Januar 2011. Jetzt haben wir Mitte 2013. Von den<br />
19 000 Bescheiden haben wir zwischenzeitlich 6 000 Widerspruchsbescheide abgearbeitet.<br />
Also haben wir noch ungefähr 13 000 Bescheide, die abzuarbeiten sind. Wir<br />
haben einmal hochgerechnet, wie lange wir mit unserem Personalbestand brauchen,<br />
um eine fundierte, kontrollierte Abarbeitung auch in Kommunikation mit dem Bürger<br />
durchzuführen, und sind bei vier Jahren gelandet. Das bedeutet, wenn eine Festlegung<br />
der endgültigen Verjährungsfrist auf das Jahr 2015 erfolgt, werden wir das nicht<br />
schaffen. Da sind die 10 000 Lücken, die wir bisher vor uns hergeschoben haben,<br />
noch gar nicht drin.<br />
Wenn denn eine Festlegung auf 2015 erfolgt, werden wir, um den Schaden so gering<br />
wie nur irgend möglich zu halten, gezwungenermaßen nur noch Bescheide produzieren.<br />
Dann gibt es keine Kommunikation mit dem Bürger. Wir werden dann einfach<br />
zusehen, dass so viele Bescheide wie nur irgend möglich in die Welt gesetzt werden<br />
in der Hoffnung, dass wir diese Bescheide nicht irgendwann aufheben müssen.<br />
Wenn der Fall eintritt - die Wahrscheinlichkeit ist momentan relativ hoch -, werden<br />
dem Verband eine Menge Einnahmen verlorengehen, die er dann in irgendeiner<br />
Form refinanzieren muss. Da wird man sich auf jeden Fall die Frage stellen müssen,<br />
woher das Geld genommen werden soll. Man kann nicht sagen, dass der MAWV<br />
bisher untätig gewesen ist. Man kann auch nicht sagen: Okay, wir wollen jetzt eine<br />
kurzfristige Regelung. Ihr habt sechs Mitarbeiter, die momentan für euch tätig sind<br />
und die ganze Abarbeitung machen, verdoppelt den Personalbestand. Das geht auch<br />
nicht. Die Bescheidung und die Widerspruchsbescheidung als solche sind anspruchsvoll.<br />
Da müssen Sie schon ausgebildete Fachkräfte einsetzen und nicht Mitarbeiter<br />
einer Zeitarbeitsfirma. Wenn die Entscheidung 2015 fällt, wird man überhaupt<br />
keine Fachkräfte mehr bekommen, weil viele Zweckverbände gezwungenermaßen<br />
unter Zugzwang geraten, insbesondere die, die mit der Bescheidung noch<br />
gar nicht angefangen haben, und nach entsprechenden Fachkräften suchen.<br />
Quintessenz aus dem Ganzen ist, dass eine Festlegung der endgültigen Verjährungsfrist<br />
auf 2015 dem MAWV und vielen anderen Zweckverbänden im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
erhebliche Probleme bereiten, zu erheblichen Einnahmeausfällen und bei<br />
den Bürgern nicht unbedingt zu Verständnis führen würde. Deswegen unser Vorschlag,<br />
wenn denn schon eine zeitliche Regelung eingearbeitet werden muss, dann