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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 79<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

Ich will auf das Argument kommunale Selbstverwaltung und die Frage der Zulassung<br />

von Musterklagen kommen. Ich bin ein überzeugter Anhänger der kommunalen<br />

Selbstverwaltung. Ich bin vor über 40 Jahren das erste Mal in eine kommunale Vertretungskörperschaft<br />

gewählt worden. Das Argument der kommunalen Selbstverwaltung<br />

- das stelle ich fest, wenn ich auf die <strong><strong>Land</strong>tag</strong>sarbeit zurückblicke - wird politikmissbräuchlich<br />

oft dann verwandt, wenn ich eine Regelung nicht haben möchte, oder<br />

dann, wenn ich eine Regelung - wie bei der Fremdenverkehrsabgabe - haben möchte.<br />

Das Problem besteht bei unseren Wasserverbänden einfach darin, dass sie nicht<br />

nahe genug am Bürger sind. Schaue ich mir die Wirklichkeit an, stelle ich fest: Wir<br />

haben auf der einen Seite die Stadtverordnetenversammlung und die Gemeindevertretung,<br />

auf der anderen Seite die Abwasser- und Wasserverbände. Dort wird zwar in<br />

öffentlicher Verbandsversammlung entschieden. Aber da ist niemand zu sehen. Deshalb<br />

können die sich auch Dinge erlauben, die sich eine Vertretungskörperschaft einer<br />

Gemeinde bei Gebühren und Beiträgen, wenn sie unmittelbar tätig wird, nicht<br />

erlauben kann. Deswegen meine Frage: Gibt es außer den beiden genannten Beispielen,<br />

die wir hier jetzt gehört haben - Sie haben den MAWV Königs Wusterhausen,<br />

aus Ihrer Sicht ein wenig relativiert, und es gibt den Verband Wasser- und Abwasserzweckverband<br />

(WAZV) Kleinmachnow, Teltow -, andere Wasser-, Abwasserverbände,<br />

die irgendeine Form von Musterklage praktizieren oder auf solche Anregungen<br />

eingehen? Das, was Sie dazu gesagt haben, war sehr verbal: „überwiegend“,<br />

oder: „geringerer Teil“. Damit kann ich relativ wenig anfangen. Ich frage also:<br />

Gibt es andere Verbände, und wenn ja, in welchem Umfang?<br />

Vorsitzender:<br />

Es ist jetzt keiner direkt angesprochen. Sie können sich überlegen, wer auf die Fragen<br />

antworten möchte. Am besten alle drei.<br />

Herr Peter Ohm (Verband Deutscher Grundstücksnutzer [VDNG]):<br />

Ich möchte mit der letzten Frage von Herrn Burkardt anfangen. Ich hatte ja gesagt,<br />

dass uns insbesondere in <strong>Brandenburg</strong> von den Zweckverbänden eine Welle der Ablehnung<br />

entgegengeschlagen ist. Das kann man eigentlich verallgemeinern. Mir ist<br />

noch ein weiterer Fall bekannt, den wir als Verband betreuen. Das ist der Zweckverband<br />

Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz (WAZ) in Doberlug-<br />

Kirchhain. Auch dort läuft nach langem Kampf ein Musterverfahren. Die Vertreter der<br />

örtlichen Bürgerinitiative sind leider nicht mehr hier. Sie haben sich sehr lange mit<br />

den Bürgermeistern der Zweckverbandsversammlung, insbesondere dem Zweckverbandsvorsteher,<br />

auseinandersetzen müssen, ehe dieses Musterverfahren zustande<br />

gekommen ist, welches jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht als Normenkontrollklage<br />

geführt wird.

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