5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 79<br />
Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />
<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />
Ich will auf das Argument kommunale Selbstverwaltung und die Frage der Zulassung<br />
von Musterklagen kommen. Ich bin ein überzeugter Anhänger der kommunalen<br />
Selbstverwaltung. Ich bin vor über 40 Jahren das erste Mal in eine kommunale Vertretungskörperschaft<br />
gewählt worden. Das Argument der kommunalen Selbstverwaltung<br />
- das stelle ich fest, wenn ich auf die <strong><strong>Land</strong>tag</strong>sarbeit zurückblicke - wird politikmissbräuchlich<br />
oft dann verwandt, wenn ich eine Regelung nicht haben möchte, oder<br />
dann, wenn ich eine Regelung - wie bei der Fremdenverkehrsabgabe - haben möchte.<br />
Das Problem besteht bei unseren Wasserverbänden einfach darin, dass sie nicht<br />
nahe genug am Bürger sind. Schaue ich mir die Wirklichkeit an, stelle ich fest: Wir<br />
haben auf der einen Seite die Stadtverordnetenversammlung und die Gemeindevertretung,<br />
auf der anderen Seite die Abwasser- und Wasserverbände. Dort wird zwar in<br />
öffentlicher Verbandsversammlung entschieden. Aber da ist niemand zu sehen. Deshalb<br />
können die sich auch Dinge erlauben, die sich eine Vertretungskörperschaft einer<br />
Gemeinde bei Gebühren und Beiträgen, wenn sie unmittelbar tätig wird, nicht<br />
erlauben kann. Deswegen meine Frage: Gibt es außer den beiden genannten Beispielen,<br />
die wir hier jetzt gehört haben - Sie haben den MAWV Königs Wusterhausen,<br />
aus Ihrer Sicht ein wenig relativiert, und es gibt den Verband Wasser- und Abwasserzweckverband<br />
(WAZV) Kleinmachnow, Teltow -, andere Wasser-, Abwasserverbände,<br />
die irgendeine Form von Musterklage praktizieren oder auf solche Anregungen<br />
eingehen? Das, was Sie dazu gesagt haben, war sehr verbal: „überwiegend“,<br />
oder: „geringerer Teil“. Damit kann ich relativ wenig anfangen. Ich frage also:<br />
Gibt es andere Verbände, und wenn ja, in welchem Umfang?<br />
Vorsitzender:<br />
Es ist jetzt keiner direkt angesprochen. Sie können sich überlegen, wer auf die Fragen<br />
antworten möchte. Am besten alle drei.<br />
Herr Peter Ohm (Verband Deutscher Grundstücksnutzer [VDNG]):<br />
Ich möchte mit der letzten Frage von Herrn Burkardt anfangen. Ich hatte ja gesagt,<br />
dass uns insbesondere in <strong>Brandenburg</strong> von den Zweckverbänden eine Welle der Ablehnung<br />
entgegengeschlagen ist. Das kann man eigentlich verallgemeinern. Mir ist<br />
noch ein weiterer Fall bekannt, den wir als Verband betreuen. Das ist der Zweckverband<br />
Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz (WAZ) in Doberlug-<br />
Kirchhain. Auch dort läuft nach langem Kampf ein Musterverfahren. Die Vertreter der<br />
örtlichen Bürgerinitiative sind leider nicht mehr hier. Sie haben sich sehr lange mit<br />
den Bürgermeistern der Zweckverbandsversammlung, insbesondere dem Zweckverbandsvorsteher,<br />
auseinandersetzen müssen, ehe dieses Musterverfahren zustande<br />
gekommen ist, welches jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht als Normenkontrollklage<br />
geführt wird.