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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 3<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

6. Vorgehen bzw. Nichteinschreiten der Polizei bei der Konfrontation von Weiße-<br />

Flotte-Mitarbeitern und Gegnern des Flottenneubaus im Rahmen einer Demonstration<br />

am 29. April 2013<br />

Bericht des Ministeriums des Innern<br />

7. Verschiedenes<br />

Aus der Beratung:<br />

Zu TOP 2:<br />

Formulierungshilfe des Ministeriums des Innern zur Regelung einer<br />

zeitlichen Obergrenze zum Vorteilsausgleich im KAG<br />

Anhörung<br />

(Fortsetzung der Sitzung: 10.03 Uhr)<br />

Vorsitzender:<br />

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir<br />

unsere Arbeit im Ausschuss des Innern fortsetzen können. Wir steigen in Tagesordnungspunkt<br />

2 ein: die beantragte Anhörung zur weiteren gesetzgeberischen Bearbeitung<br />

unseres Kommunalabgabenrechts in <strong>Brandenburg</strong>. Zu dieser Expertenanhörung<br />

haben sich so viele Besucher angemeldet, dass nicht alle Gäste hier im Raum<br />

Platz gefunden haben. Diese Gäste befinden sich in Raum 127 und ich möchte sie<br />

via Ton recht herzlich begrüßen. Leider können Sie dieser Sitzung nur durch Ton,<br />

nicht durch ein Bild folgen, wofür ich mich entschuldige; im neuen <strong><strong>Land</strong>tag</strong> werden<br />

wir hoffentlich so gute technische Voraussetzungen haben, dass wir in solchen Fällen<br />

nicht nur eine Audioübertragung, sondern auch eine Videoübertragung hinbekommen.<br />

Für unsere heutige Anhörung haben die Fraktionen Experten benannt. Ich freue<br />

mich, dass Sie gekommen sind; einige von Ihnen haben einen sehr weiten Weg auf<br />

sich genommen. Ich danke Ihnen, dass Sie uns mit Ihrem Sachverstand und Expertenrat<br />

zur Verfügung stehen. Die Materie ist komplex und sehr aktuell: Durch Beschluss<br />

des Bundesverfassungsgerichts müssen sich <strong>Brandenburg</strong> und einige andere<br />

Bundesländer Gedanken über die Regelung im Kommunalabgabenrecht zur Frage<br />

der Verjährung der Beiträge machen und neue gesetzgeberische Formulierungen auf<br />

den Weg bringen.

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