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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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Rechtsanwälte Zeutschel & Schröder 17.05.13 Seite 3 von 9<br />

Nicht alles wird sich mit der deutschen Einheit begründen lassen, vor allem wenn der<br />

brandenburgische Gesetzgeber ein Gesetz erlassen will, dass für einen langen Zeitraum u. a. auch<br />

Fallgestaltungen abdeckt, wie sie dem vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten bayerischen<br />

Fall zugrunde gelegen haben. Gerechter wäre eine Regelung, die dem, was die Satzungsgeber<br />

ursprünglich vorhatten, am nächsten kommt. Der völlig willkürlichen Nennung von Jahreszahlen,<br />

(10 Jahre Hemmung + 15 Jahre Verjährung oder 10 + 20) die unter Umständen wieder nur eine<br />

jahrzehntelange Rechtsunsicherheit hinterlassen, ist eine Regelung vorzuziehen, wonach die<br />

„heilende" Satzung zurückwirkt auf den Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens der<br />

ursprünglichen nichtigen Satzung, mithin der Lauf der Verjährung mit deren vorgesehenen<br />

Inkrafttreten übereinstimmt.<br />

Die vorgenannte Regelung macht das Ende der Heranziehung zu einer Beitragszahlung durchaus zu<br />

einer vorhersehbaren Größe.<br />

Die derzeitige Regelung im brandenburgischen KAC ist verfassungswidrig, weil der Grundsatz der<br />

Rechtssicherheit verletzt ist. Hinzu kommt die juristisch abenteuerliche Konstruktion, nach der<br />

deutschen Einheit habe man mit der erstmaligen Herstellung einer Anlage begonnen und diese<br />

erstmalige Herstellung sei in den Verbandsgebieten noch nicht einmal abgeschlossen. Damit meint<br />

man die Wasser- und Abwasserkonzeptionen der Verbände, welche für die Zukunft eher<br />

Darstellungen von Entwicklungsmöglichkeiten sein sollten. Im WAZV Mittelgraben z.B. (Nuthetal —<br />

Michendorf) sieht eine solche vor Jahren aufgestellte Konzeption den Bau von Leitungen zum<br />

entlegenen Ortsteil Tremsdorf vor. Niemand hat aber wirklich vor, die dafür erforderlichen<br />

kilometerlangen Leitungen zu bauen, zumal das Umweltministerium für die Zukunft eher zu<br />

dezentralen Lösungen rät. Das Ministerium des Innern würde in diesem Fall wohl von einer nicht<br />

fertig gestellten Anlage sprechen, tatsächlich handelt es sich um nicht zu realisierende Vorstellungen,<br />

die nicht einmal den Charakter einer Planung haben.<br />

Wenn das Ministerium des Innern mit landesweit nicht fertiggestellten Anlagen argumentiert,<br />

weshalb konnte dann seit Jahrzehnten Abwasser abgeleitet und geklärt in die Gewässer entlassen<br />

werden?

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