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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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Anlage 12<br />

Anhörung zur<br />

Formulierungshilfe des Ministeriums des Innern zur Regelung<br />

einer zeitlichen Obergrenze zum Vorteilsausgleich im KAG<br />

Donnerstag, 23. Mai 2013, 10.00 Uhr,<br />

<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Fragenkatalog<br />

1. Welche zentralen Aussagen trifft das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss<br />

vom 05.03.2013 (Az. BvR 2457/08)?<br />

2. Ist die Entscheidung vom 05.03.2013 auf <strong>Brandenburg</strong> übertragbar? Welche Auswirkungen<br />

hat der Beschluss des BVerfG auf <strong>Brandenburg</strong>?<br />

3. Welche verschiedenen Fallkonstellationen in Bezug auf das brandenburgische KAG<br />

sind von dem Beschluss des BVerfG betroffen?<br />

4. Ergibt sich daraus aus Ihrer Sicht ein Änderungsbedarf beim KAG des <strong>Land</strong>es<br />

<strong>Brandenburg</strong>?<br />

5. Sind im brandenburgischen KAG gesetzgeberische Änderungen notwendig, damit<br />

die Vorschriften des brandenburgischen KAG im Einklang mit höherrangigem<br />

Recht und der Rechtsprechung des BVerfG stehen?<br />

6. Wie können diese Änderungen ausgestaltet werden?<br />

7. Welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen ziehen die in Betracht kommenden<br />

Änderungsmöglichkeiten nach sich?<br />

8. Ist die <strong>Brandenburg</strong>er Regelung in § 8 Abs. 7 S. 2 KAG unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen<br />

Grundsatz der Rechtssicherheit?<br />

9. Ist die Beitragserhebung bei Altanschließern verfassungswidrig?<br />

10. Welche allgemeinen Verjährungsregelungen gibt es im Beitrags- und Abgabenrecht<br />

des <strong>Land</strong>es <strong>Brandenburg</strong>? Wie berechnen sich diese Fristen?<br />

11. Welche anderen Vorschläge für eine solche zeitliche Begrenzung wären aus ihrer<br />

Sicht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für das <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

ebenso denkbar?<br />

12. Halten Sie den Vorschlag einer so genannten Ablaufhemmung von 10 Jahren bis<br />

zum 3. Oktober 2000 für angemessen, welche anderen Zeiträume sind aus Ihrer<br />

Sicht ebenso angemessen? Welche praktischen Auswirkungen sind damit verbunden?<br />

13. Welcher Zeitpunkt ist bei so genannten Altanschließer-Grundstücken aus Ihrer<br />

Sicht derjenige, der einen Vorteilseintritt begründet?<br />

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