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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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EINGEGANGEN<br />

2 2. MAI 7013 1,S2(3<br />

Erledigt: (.«<br />

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Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff<br />

Lehrstuhl für Öffentliches Recht,<br />

sondere Staatsrecht und Verfassungsgeschichte<br />

Europa-Universität Viadrina<br />

Große Scharrnstr. 59<br />

15230 Frankfurt (Oder)<br />

Anlage<br />

21. Mai 2013<br />

Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung vor dem<br />

Ausschuss der Inneren des <strong><strong>Land</strong>tag</strong>s <strong>Brandenburg</strong> am 23.<br />

April 2013 zur Einführung einer Regelung einer zeitlichen<br />

Obergrenze zum Vorteilsausgleich im Bdg KAG<br />

Vorbemerkung:<br />

Der Einladung zur Anhörung vom 07. Mai 2013 lag eine Formulierungshilfe<br />

des Ministeriums des Inneren zur Regelung einer zeitlichen Obergrenze<br />

zum Vorteilsausgleich im KAG vom 25. April 2013 bei. Mit Email<br />

vom Freitag, den 17.Mai 2013 kam die Information, die absolute Verjährungsfrist<br />

solle auf 15 Jahre beschränkt werden. Mit Email vom gleichen<br />

Tag wurde ein Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung mit Stand 08. Mai<br />

2013 versendet. Die Beantwortung des Fragenkatalogs wird daher nicht<br />

mehr auf die Formulierungshilfe, sondern auf den Gesetzentwurf der<br />

<strong>Land</strong>esregierung vom 08. Mai 201e bezogen.<br />

Angesichts des umfangreichen Fragenkatalogs beschränkt sich die<br />

schriftliche Stellungnahme auf die Beantwortung der Fragen.<br />

Die Antwort auf die Fragen<br />

Frage 1: Zentrale Aussagen der Entscheidung vom 05.03.2013:<br />

Die bisherigen Regelungen zum kommunalen Abgabengesetz sehen Verjährungsregelungen<br />

in bestimmten Konstellationen vor, Die bekannteste<br />

ist die Festsetzungsverjährung, die allerdings an die Entstehung der<br />

Abgabenschuld anknüpft. Nicht gesichert ist, dass die Gemeinden verpflichtet<br />

werden, die Entstehung der Abgabenschuld selbst zur Entstehung<br />

zu bringen. Diese Lücke im Vertrauensschutz hat das Bundesver-

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