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5/43-2 - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AI 5/<strong>43</strong>-2 S. 82<br />

Ausschuss für Inneres 23.05.2013<br />

<strong>43</strong>. Sitzung (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

rück? Wir machen das. Wir haben 2010 unser gesamtes Satzungsrecht einschließlich<br />

Kalkulation auf völlig neue Füße gestellt, weil in der Vergangenheit verschiedene<br />

Beitragserhebungen vorgenommen wurden. In den neunziger Jahren wurden bloß<br />

25 % der Beitragslast erhoben, weil man sagte, der DDR-Bürger hat noch nicht so<br />

viel Geld, um die volle Beitragslast zu tragen. Das hatte zur Folge, dass der Verband<br />

1996 zahlungsunfähig war. Dann passierte bis 2000 gar nichts. Bis 2001 hatten wir<br />

die Tiefenbegrenzung. Danach wurde voll erhoben. Dies haben wir mit der neuen<br />

Kalkulation unter Einbeziehung der Altanlieger und dem Sonderfall Konversionsfläche<br />

Waldstadt Wünsdorf nivelliert. Dadurch haben wird die Beträge insbesondere im<br />

Trinkwasserbereich um mehr als die Hälfte senken können, im Abwasserbereich um<br />

ein Sechstel. Wir erheben nach. Wir erheben Altanlieger. Und wir zahlen Beiträge<br />

zurück. Das sind jetzt schon Millionenbeträge.<br />

Bevor ich etwas zum Musterverfahren sage, muss ich erst einmal sagen: Ich bin<br />

fürchterlich erschrocken, wie die Verbände als marodierende Monster dargestellt<br />

werden, die durch die <strong>Land</strong>e ziehen und den Bürgern das Geld aus der Tasche ziehen.<br />

Das hat mich in der vorherigen Anhörung und insbesondere hier fürchterlich erschreckt.<br />

Wir erfüllen kommunale Aufgaben. Wir müssen kostendeckende Beiträge<br />

und Gebühren erheben. Wir sind überwiegend ländliche Verbände. Dort haben wir<br />

höhere Kosten als in einer großen Stadt. Wir haben z. B. gar keine große Stadt. Da<br />

sind die Beiträge höher. Wenn ich von 85 Cent Beitragssatz im Trinkwasser oder<br />

3 Euro Beitragssatz im Abwasserbereich auf den Quadratmeter rede, glaube ich<br />

nicht, dass das Beiträge sind, die man als exorbitant hoch bezeichnen kann. Wir liegen<br />

damit voll im Trend.<br />

Zu den Musterklagen: Auch unsere Verbandsversammlung hat sich gegen Musterklagen<br />

ausgesprochen. Ich muss dazu aber auch sagen: Wir hatten eine einzige Anfrage<br />

von meinem Nachbarn. Es wurde einmal angefragt, einmal negativ beschieden.<br />

Seitdem ist nie wieder ein anderer Anwalt oder ein anderer mit der Frage auf uns zugekommen,<br />

ob eine Musterklage durchgeführt werden kann. Es ist nicht so, dass die<br />

Verbände das vehement ablehnen. Wie gesagt, ich habe in den drei Jahren einen<br />

Brief geschrieben. Seitdem hat noch nie jemand nachgefragt. Das sollte man auch<br />

einmal sagen.<br />

Warum sind wir dagegen? - Ganz einfach. Wir sagen: So viele Grundstücke, wie es<br />

gibt, so viele Möglichkeiten der Klage gibt es auch. Schauen wir uns einfach einmal<br />

die Satzung der Verbände an. Wir haben einmal Trinkwasser/Abwasser. Da teilt sich<br />

das schon. Wir haben die Grundstücksfläche. Jeder Verband hat mehrere Paragrafen<br />

und Unterparagrafen in seinen Satzungen zu Fallkonstellationen bezüglich der<br />

Grundstücksfläche verankert. Wir haben Innen- und Außenbereiche, teilweise oder<br />

total, wir haben Bebauungsplangebiete, wir haben beplanten und unbeplanten Innenbereich.<br />

Unsere Grundstücke liegen zum Teil in beiden Bereichen. Wir haben<br />

gewerblich genutzte Grundstücke. Diese ganze Palette wird von den Satzungen erschlagen.<br />

Wir haben die Fallkonstellationen der Geschossigkeit. Hier haben wir auch wieder die<br />

Grundstücke innerhalb eines Bebauungsplangebietes, bebaute oder unbebaute<br />

Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils - § 34 Bauge-

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