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Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com

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leisteten, durch Kapitulation oder Sturm bezwungen und die ganze Landschaft zur<br />

Unterwerfung gebracht.<br />

Die Folge des Sieges war die Auflösung des latinischen Bundes. Derselbe wurde<br />

aus einer selbständigen politischen Konföderation in eine bloß religiöse Festgenossenschaft<br />

umgewandelt; die altverbrieften Rechte der Eidgenossenschaft auf ein<br />

Maximum der Truppenaushebung und einen Anteil an dem Kriegsgewinn gingen<br />

damit als solche zu Grunde, und was derart später noch vorkam, trägt den Charakter<br />

der Gnadenbewilligung. An die Stelle des einen Vertrages zwischen Rom<br />

einer- und der latinischen Eidgenossenschaft anderseits traten im besten Fall ewige<br />

Bündnisse zwischen Rom und den einzelnen eidgenössischen Orten. Zu diesem<br />

Vertragsverhältnis wurden von den altlatinischen Orten außer Laurentum auch Tibur<br />

und Praeneste zugelassen, welche indes Stücke ihres Gebiets an Rom abtreten<br />

mußten. Gleiches Recht erhielten die außerhalb Latium gegründeten Gemeinden<br />

latinischen Rechts, soweit sie sich nicht an dem Kriege beteiligt hatten. Die Isolierung<br />

der Gemeinden gegeneinander, welche für die nach dem Jahre 370 (384)<br />

gegründeten Orte bereits früher festgestellt worden war, ward also auf die gesamte<br />

Nation erstreckt. Im übrigen blieben den einzelnen Orten die bisherigen Gerechtsame<br />

und ihre Autonomie. Die übrigen altlatinischen Gemeinden sowie die<br />

abgefallenen Kolonien verloren sämtlich die Selbständigkeit und traten in einer<br />

oder der anderen Form in den römischen Bürgerverband ein. Die beiden wichtigsten<br />

Küstenstädte Antium (416 338) und Tarracina (425 329) wurden, nach dem<br />

Muster von Ostia, mit römischen Vollbürgern besetzt und auf eine engbegrenzte<br />

kommunale Selbständigkeit beschränkt, die bisherigen Bürger zu Gunsten der römischen<br />

Kolonisten ihres Grundeigentums großenteils beraubt und, soweit sie es<br />

behielten, ebenfalls in den Vollbürgerverband aufgenommen. Lanuvium, Aricia,<br />

Nomentum, Pedum wurden römische Bürgergemeinden mit beschränkter Selbstverwaltung<br />

nach dem Muster von Tusculum (l, 360). Velitraes Mauern wurden<br />

niedergerissen, der Senat in Masse ausgewiesen und im römischen Etrurien interniert,<br />

die Stadt wahrscheinlich als untertänige Gemeinde nach caeritischem Recht<br />

konstituiert. Von dem gewonnenen Acker wurde ein Teil, zum Beispiel die Ländereien<br />

der veliternischen Ratsmitglieder, an römische Bürger verteilt; mit diesen<br />

Einzelassignationen hängt die Errichtung zweier neuer Bürgerbezirke im Jahre 422<br />

(332) zusammen. Wie tief man in Rom die ungeheure Bedeutung des gewonnenen<br />

Erfolges empfand, zeigt die Ehrensäule, die man dem siegreichen Bürgermeister<br />

des Jahres 416 (338), Gaius Maenius, auf dem römischen Markte errichtete, und die<br />

Schmückung der Rednertribüne auf demselben mit den Schnäbeln der unbrauchbar<br />

befundenen antiatischen Galeeren.<br />

In gleicher Weise ward in dem südlichen volskischen und dem kampanischen<br />

Gebiet die römische Herrschaft durchgeführt und befestigt. Fundi, Formiae, Capua,<br />

Kyme und eine Anzahl kleinerer Städte wurden abhängige römische Gemein-

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