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Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com

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56 KAPITEL 3. DIE AUSGLEICHUNG DER STÄNDE<br />

stand zeigt die Niedersetzung einer Bankkommission zur Regulierung der Kreditverhältnisse<br />

und zur Leistung von Vorschüssen aus der Staatskasse im Jahre 402<br />

(352), die Anordnung gesetzlicher Terminzahlungen im Jahre 407 (347) und vor<br />

allen Dingen der gefährliche Volksaufstand um das Jahr 467 (287), wo das Volk,<br />

nachdem es neue Erleichterungen in der Schuldzahlung nicht hatte erreichen können,<br />

hinaus auf das Ianiculum zog und erst ein rechtzeitiger Angriff der äußeren<br />

Feinde und die in dem Hortensischen Gesetz enthaltenen Zugeständnisse der Gemeinde<br />

den Frieden wiedergaben. Indes ist es sehr ungerecht, wenn man jenen<br />

ernstlichen Versuchen, der Verarmung des Mittelstandes zu steuern, ihre Unzulänglichkeit<br />

entgegenhält; die Anwendung partialer und palliativer Mittel gegen<br />

radikale Leiden für nutzlos zu erklären, weil sie nur zum Teil helfen, ist zwar<br />

eines der Evangelien, das der Einfalt von der Niederträchtigkeit nie ohne Erfolg<br />

gepredigt wird, aber darum nicht minder unverständig. Eher ließe sich umgekehrt<br />

fragen, ob nicht die schlechte Demagogie sich damals schon dieser Angelegenheit<br />

bemächtigt gehabt und ob es wirklich so gewaltsamer und gefährlicher Mittel bedurft<br />

habe, wie zum Beispiel die Kürzung der gezahlten Zinsen am Kapital ist.<br />

Unsere Akten reichen nicht aus, um hier über Recht und Unrecht zu entscheiden;<br />

allein klar genug erkennen wir, daß der ansässige Mittelstand immer noch in einer<br />

bedrohten und bedenklichen ökonomischen Lage sich befand, daß man von oben<br />

herab vielfach, aber natürlich vergeblich sich bemühte, ihm durch Prohibitivgesetze<br />

und Moratorien zu helfen, daß aber das aristokratische Regiment fortdauernd<br />

gegen seine eigenen Glieder zu schwach und zu sehr in egoistischen Standesinteressen<br />

befangen war, um durch das einzige wirksame Mittel, das der Regierung zu<br />

Gebote stand, durch die völlige und rückhaltlose Beseitigung des Okkupationssystems<br />

der Staatsländereien, dem Mittelstande aufzuhelfen und vor allen Dingen die<br />

Regierung von dem Vorwurf zu befreien, daß sie die gedrückte Lage der Regierten<br />

zu ihrem eigenen Vorteil ausbeute.<br />

Eine wirksamere Abhilfe, als die Regierung sie gewähren wollte oder konnte,<br />

brachten den Mittelklassen die politischen Erfolge der römischen Gemeinde<br />

und die allmählich sich befestigende Herrschaft der Römer über Italien. Die vielen<br />

und großen Kolonien, die zu deren Sicherung gegründet werden mußten und<br />

von denen die Hauptmasse im fünften Jahrhundert ausgeführt wurde, verschafften<br />

dem ackerbauenden Proletariat teils eigene Bauernstellen, teils durch den Abfluß<br />

auch den Zurückgebliebenen Erleichterung daheim. Die Zunahme der indirekten<br />

und außerordentlichen Einnahmen, überhaupt die glänzende Lage der römischen<br />

Finanzen führte nur selten noch die Notwendigkeit herbei, von der Bauernschaft<br />

in Form der gezwungenen Anleihe Kontribution zu erheben. War auch der ehemalige<br />

Kleinbesitz wahrscheinlich unrettbar verloren, so mußte der steigende Durchschnittssatz<br />

des römischen Wohlstandes die bisherigen größeren Grundbesitzer in<br />

Bauern verwandeln und auch insofern dem Mittelstand neue Glieder zuführen. Die

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