09.11.2012 Aufrufe

Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com

Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com

Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

erprivilegien zusammen. Die ersten Namen in der Reihe dieser neuen römischen<br />

Volksführer sind Manius Curius (Konsul 464, 479, 480, 290 275, 274; Zensor 481<br />

273) und Gaius Fabricius (Konsul 472, 476, 481, 282, 278, 273; Zensor 479 275),<br />

beide ahnenlose und nichtwohlhabende Männer, beide – gegen das aristokratische<br />

Prinzip, die Wiederwahl zu dem höchsten Gemeindeamt zu beschränken – jeder<br />

dreimal durch die Stimmen der Bürgerschaft an die Spitze der Gemeinde gerufen,<br />

beide als Tribune, Konsuln und Zensoren Gegner der patrizischen Privilegien und<br />

Vertreter des kleinen Bauernstandes gegen die aufkeimende Hoffart der vornehmen<br />

Häuser. Die künftigen Parteien zeichnen schon sich vor; aber noch schweigt<br />

auf beiden Seiten vor dem Interesse des Gemeinwohls das der Partei. Der adlige<br />

Appius Claudius und der Bauer Manius Curius, dazu noch heftige persönliche<br />

Gegner, haben durch klugen Rat und kräftige Tat den König Pyrrhos gemeinsam<br />

überwunden; und wenn Gaius Fabricius den aristokratisch gesinnten und aristokratisch<br />

lebenden Publius Cornelius Rufinus als Zensor deswegen bestrafte, so hielt<br />

ihn dies nicht ab, demselben seiner anerkannten Feldherrntüchtigkeit wegen zum<br />

zweiten Konsulat zu verhelfen. Der Riß war wohl schon da; aber noch reichten die<br />

Gegner sich über ihm die Hände.<br />

Die Beendigung der Kämpfe zwischen Alt- und Neubürgern, die verschiedenartigen<br />

und verhältnismäßig erfolgreichen Versuche, dem Mittelstande aufzuhelfen,<br />

die inmitten der neugewonnenen bürgerlichen Gleichheit bereits hervortretenden<br />

Anfänge der Bildung einer neuen aristokratischen und einer neuen demokratischen<br />

Partei sind also dargestellt worden. Es bleibt noch übrig zu schildern, wie<br />

unter diesen Veränderungen das neue Regiment sich konstituierte, und wie nach<br />

der politischen Beseitigung der Adelschaft die drei Elemente des republikanischen<br />

Gemeinwesens, Bürgerschaft, Magistratur und Senat, gegeneinander sich stellten.<br />

Die Bürgerschaft in ihren ordentlichen Versammlungen blieb nach wie vor die<br />

höchste Autorität im Gemeinwesen und der legale Souverän; nur wurde gesetzlich<br />

festgestellt, daß, abgesehen von den ein für allemal den Zenturien überwiesenen<br />

Entscheidungen, namentlich den Wahlen der Konsuln und Zensoren, die Abstimmung<br />

nach Distrikten ebenso gültig sein solle wie die nach Zenturien, was<br />

für die patrizisch-plebejische Versammlung das Valerisch-Horatische Gesetz von<br />

305 (449) einführte und das Publilische von 415 (339) erweiterte, für die plebejische<br />

Sonderversammlung aber das Hortensische um 467 (287) verordnete. Daß<br />

im ganzen dieselben Individuen in beiden Versammlungen stimmberechtigt waren,<br />

ist schon hervorgehoben worden, aber auch, daß, abgesehen von dem Ausschluß<br />

der Patrizier von der plebejischen Sonderversammlung, auch in der allgemeinen<br />

Distriktsversammlung alle Stimmberechtigten durchgängig sich gleichstanden, in<br />

den Zenturiatkomitien aber die Wirksamkeit des Stimmrechts nach dem Vermögen<br />

des Stimmenden sich abstufte, also insofern allerdings die erstere eine nivellierende<br />

und demokratische Neuerung war. Von weit größerer Bedeutung war es, daß<br />

59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!