Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com
Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com
Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
erprivilegien zusammen. Die ersten Namen in der Reihe dieser neuen römischen<br />
Volksführer sind Manius Curius (Konsul 464, 479, 480, 290 275, 274; Zensor 481<br />
273) und Gaius Fabricius (Konsul 472, 476, 481, 282, 278, 273; Zensor 479 275),<br />
beide ahnenlose und nichtwohlhabende Männer, beide – gegen das aristokratische<br />
Prinzip, die Wiederwahl zu dem höchsten Gemeindeamt zu beschränken – jeder<br />
dreimal durch die Stimmen der Bürgerschaft an die Spitze der Gemeinde gerufen,<br />
beide als Tribune, Konsuln und Zensoren Gegner der patrizischen Privilegien und<br />
Vertreter des kleinen Bauernstandes gegen die aufkeimende Hoffart der vornehmen<br />
Häuser. Die künftigen Parteien zeichnen schon sich vor; aber noch schweigt<br />
auf beiden Seiten vor dem Interesse des Gemeinwohls das der Partei. Der adlige<br />
Appius Claudius und der Bauer Manius Curius, dazu noch heftige persönliche<br />
Gegner, haben durch klugen Rat und kräftige Tat den König Pyrrhos gemeinsam<br />
überwunden; und wenn Gaius Fabricius den aristokratisch gesinnten und aristokratisch<br />
lebenden Publius Cornelius Rufinus als Zensor deswegen bestrafte, so hielt<br />
ihn dies nicht ab, demselben seiner anerkannten Feldherrntüchtigkeit wegen zum<br />
zweiten Konsulat zu verhelfen. Der Riß war wohl schon da; aber noch reichten die<br />
Gegner sich über ihm die Hände.<br />
Die Beendigung der Kämpfe zwischen Alt- und Neubürgern, die verschiedenartigen<br />
und verhältnismäßig erfolgreichen Versuche, dem Mittelstande aufzuhelfen,<br />
die inmitten der neugewonnenen bürgerlichen Gleichheit bereits hervortretenden<br />
Anfänge der Bildung einer neuen aristokratischen und einer neuen demokratischen<br />
Partei sind also dargestellt worden. Es bleibt noch übrig zu schildern, wie<br />
unter diesen Veränderungen das neue Regiment sich konstituierte, und wie nach<br />
der politischen Beseitigung der Adelschaft die drei Elemente des republikanischen<br />
Gemeinwesens, Bürgerschaft, Magistratur und Senat, gegeneinander sich stellten.<br />
Die Bürgerschaft in ihren ordentlichen Versammlungen blieb nach wie vor die<br />
höchste Autorität im Gemeinwesen und der legale Souverän; nur wurde gesetzlich<br />
festgestellt, daß, abgesehen von den ein für allemal den Zenturien überwiesenen<br />
Entscheidungen, namentlich den Wahlen der Konsuln und Zensoren, die Abstimmung<br />
nach Distrikten ebenso gültig sein solle wie die nach Zenturien, was<br />
für die patrizisch-plebejische Versammlung das Valerisch-Horatische Gesetz von<br />
305 (449) einführte und das Publilische von 415 (339) erweiterte, für die plebejische<br />
Sonderversammlung aber das Hortensische um 467 (287) verordnete. Daß<br />
im ganzen dieselben Individuen in beiden Versammlungen stimmberechtigt waren,<br />
ist schon hervorgehoben worden, aber auch, daß, abgesehen von dem Ausschluß<br />
der Patrizier von der plebejischen Sonderversammlung, auch in der allgemeinen<br />
Distriktsversammlung alle Stimmberechtigten durchgängig sich gleichstanden, in<br />
den Zenturiatkomitien aber die Wirksamkeit des Stimmrechts nach dem Vermögen<br />
des Stimmenden sich abstufte, also insofern allerdings die erstere eine nivellierende<br />
und demokratische Neuerung war. Von weit größerer Bedeutung war es, daß<br />
59