Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com
Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com
Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
180 KAPITEL 8. RECHT, RELIGION, KRIEGSWESEN, . . .<br />
straffen römischen Polizei wiederzuerkennen haben. Im engsten Zusammenhange<br />
damit stehen die bereits erwähnten Interdikte, welche schon das Zwölftafelgesetz<br />
gegen purpurne Bahrtücher und den Goldschmuck als Totenmitgift schleudert, und<br />
die Verbannung des silbernen Gerätes mit Ausnahme des Salzfasses und der Opferschale<br />
aus dem römischen Hausrat wenigstens durch das Sittengesetz und die<br />
Furcht vor der zensorischen Rüge; und auch in dem Bauwesen werden wir demselben,<br />
allem gemeinen wie edlen Luxus feindlichen Sinn wiederbegegnen. Indes<br />
mochte auch Rom durch solche Einwirkung von oben her länger als Volsinii und<br />
Capua eine gewisse äußere Einfachheit bewahren, so werden sein Handel und Gewerbe,<br />
auf denen ja neben dem Ackerbau seine Blüte von Haus aus beruhte, darum<br />
noch nicht als unbedeutend gedacht werden dürfen und nicht minder den Einfluß<br />
der neuen Machtstellung Roms empfunden haben.<br />
Zu der Entwicklung eines eigentlichen städtischen Mittelstandes, einer unabhängigen<br />
Handwerker- und Kaufmannschaft kam es in Rom nicht. Die Ursache<br />
war neben der früh eingetretenen unverhältnismäßigen Zentralisierung des Kapitals<br />
vornehmlich die Sklavenwirtschaft. Es war im Altertum üblich und in der Tat<br />
eine notwendige Konsequenz der Sklaverei, daß die kleineren städtischen Geschäfte<br />
sehr häufig von Sklaven betrieben wurden, welche ihr Herr als Handwerker oder<br />
Kaufleute etablierte, oder auch von Freigelassenen, für welche der Herr nicht bloß<br />
sehr oft das Geschäftskapital hergab, sondern von denen er sich auch regelmäßig<br />
einen Anteil, oft die Hälfte des Geschäftsgewinns ausbedang. Der Kleinbetrieb und<br />
der Kleinverkehr in Rom waren ohne Zweifel in stetigem Steigen; es finden sich<br />
auch Belege dafür, daß die dem großstädtischen Luxus dienstbaren Gewerbe anfingen,<br />
sich in Rom zu konzentrieren – so ist das ficoronische Schmuckkästchen im<br />
fünften Jahrhundert der Stadt von einem praenestinischen Meister verfertigt und<br />
nach Praeneste verkauft, aber dennoch in Rom gearbeitet worden 7 . Allein da der<br />
Reinertrag auch des Kleingeschäfts zum größten Teil in die Kassen der großen<br />
Häuser floß, so kam ein industrieller und kommerzieller Mittelstand nicht in entsprechender<br />
Ausdehnung empor. Ebensowenig sonderten sich die Großhändler und<br />
großen Industriellen scharf von den großen Grundbesitzern. Einerseits waren die<br />
letzteren seit alter zugleich Geschäftsbetreibende und Kapitalisten und in ihren<br />
Händen Hypothekardarlehen, Großhandel und Lieferungen und Arbeiten für den<br />
Staat vereinigt. Anderseits war es bei dem starken sittlichen Akzent, der in dem römischen<br />
Gemeinwesen auf den Grundbesitz fiel, und bei seiner politischen Alleinberechtigung,<br />
welche erst gegen das Ende dieser Epoche einige Einschränkungen<br />
erlitt, ohne Zweifel schon in dieser Zeit gewöhnlich, daß der glückliche Spekulant<br />
7 Die Vermutung, daß der Künstler, welcher an diesem Kästchen für die Dindia Macolnia in Rom<br />
gearbeitet hat, Novius Plautius, ein Kampaner, gewesen sei, wird durch die neuerlich gefundenen<br />
alten praenestinischen Grabsteine widerlegt, auf denen unter andern Macolniern und Plautiern auch<br />
ein Lucius Magulnius des Plautius Sohn (L. Magolnio Pla. f.) vorkommt.