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Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com

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162 KAPITEL 7. KÖNIG PYRRHOS GEGEN ROM<br />

der einzelnen Kategorien über Italien nur unvollkommen bekannt. Die bei diesem<br />

Bau zugrunde liegenden leitenden Gedanken liegen dagegen so offen vor, daß es<br />

kaum nötig ist, sie noch besonders zu entwickeln. Vor allem ward, wie gesagt, der<br />

unmittelbare Kreis der herrschenden Gemeinde teils durch Ansiedelung der Vollbürger,<br />

teils durch Verleihung des Passivbürgerrechts soweit ausgedehnt, wie es<br />

irgend möglich war, ohne die römische Gemeinde, die doch eine städtische war<br />

und bleiben sollte, vollständig zu dezentralisieren. Als das Inkorporationssystem<br />

bis an und vielleicht schon über seine natürlichen Grenzen ausgedehnt war, mußten<br />

die weiter hinzutretenden Gemeinden sich in ein Untertänigkeitsverhältnis fügen;<br />

denn die reine Hegemonie als dauerndes Verhältnis ist innerlich unmöglich.<br />

So stellte sich, nicht durch willkürliche Monopolisierung der Herrschaft, sondern<br />

durch das unvermeidliche Schwergewicht der Verhältnisse neben die Klasse der<br />

herrschenden Bürger die zweite der Untertanen. Unter den Mitteln der Herrschaft<br />

standen in erster Linie natürlich die Teilung der Beherrschten durch Sprengung<br />

der italischen Eidgenossenschaften und Einrichtung einer möglichst großen Zahl<br />

verhältnismäßig geringer Gemeinden, sowie die Abstufung des Druckes der Herrschaft<br />

nach den verschiedenen Kategorien der Untertanen. Wie Cato in seinem<br />

Hausregiment dahin sah, daß die Sklaven sich miteinander nicht allzu gut vertragen<br />

möchten, und absichtlich Zwistigkeiten und Parteiungen unter ihnen nährte,<br />

so hielt es die römische Gemeinde im großen; das Mittel war nicht schön, aber<br />

wirksam. Nur eine weitere Anwendung desselben Mittels war es, wenn in jeder abhängigen<br />

Gemeinde die Verfassung nach dem Muster der römischen umgewandelt<br />

und ein Regiment der wohlhabenden und angesehenen Familien eingesetzt ward,<br />

welches mit der Menge in einer natürlichen mehr oder minder lebhaften Opposition<br />

stand und durch seine materiellen und kommunalregimentlichen Interessen<br />

darauf angewiesen war, auf Rom sich zu stützen. Das merkwürdigste Beispiel in<br />

dieser Beziehung gewährt die Behandlung von Capua, welches als die einzige italische<br />

Stadt, die vielleicht mit Rom zu rivalisieren vermochte, von Haus aus mit<br />

argwöhnischer Vorsicht behandelt worden zu sein scheint. Man verlieh dem kam-<br />

Erst mit der zweiten Hälfte des vierten Jahrhunderts beginnen die großen Gebietserwerbungen,<br />

wodurch die Bürgerrolle plötzlich und beträchtlich steigen mußte. Es ist glaubwürdig überliefert, wie<br />

an sich glaublich, daß um 416 (338) man 165000 römische Bürger zählte, wozu es recht gut stimmt,<br />

daß zehn Jahre vorher, als man gegen Latium und Gallien die ganze Miliz unter die Waffen rief,<br />

das erste Aufgebot zehn Legionen, also 50000 Mann betrug. Seit den großen Gebietserweiterungen<br />

in Etrurien, Latium und Kampanien zählte man im fünften Jahrhundert durchschnittlich 250000,<br />

unmittelbar vor dem ersten Punischen Kriege 280000 bis 290000 waffenfähige Bürger. Diese Zahlen<br />

sind sicher genug, allein aus einem anderen Grunde geschichtlich nicht vollständig brauchbar: dabei<br />

nämlich sind wahrscheinlich die römischen Vollbürger und die nicht, wie die Kampaner, in eigenen<br />

Legionen dienenden “Bürger ohne Stimme”, wie zum Beispiel die Caeriten, ineinander gerechnet,<br />

während doch die letzteren faktisch durchaus den Untertanen beigezählt werden müssen (<strong>Römische</strong><br />

Forschungen, Bd. 2, S. 396).

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