Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com
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oder, wie wahrscheinlicher, Ursache der eben geschilderten Auflehnung Latiums<br />
gegen Rom war. Nach dem bisherigen Recht war jede von Rom und Latium gegründete<br />
souveräne Stadt unter die am Bundesfest und Bundestag teilberechtigten<br />
Kommunen eingetreten, wogegen umgekehrt jede einer anderen Stadt inkorporierte<br />
und also staatlich vernichtete Gemeinde aus der Reihe der Bundesglieder gestrichen<br />
ward. Dabei ward indes nach latinischer Art die einmal feststehende Zahl von<br />
dreißig föderierten Gemeinden in der Art festgehalten, daß von den teilnehmenden<br />
Städten nie mehr und nie weniger als dreißig stimmberechtigt waren und eine<br />
Anzahl später eingetretener oder auch ihrer Geringfügigkeit oder begangener Vergehen<br />
wegen zurückgesetzter Gemeinden des Stimmrechts entbehrten. Hiernach<br />
war der Bestand der Eidgenossenschaft um das Jahr 370 (384) folgender Art. Von<br />
altlatinischen Ortschaften waren, außer einigen jetzt verschollenen oder doch der<br />
Lage nach unbekannten, noch autonom und stimmberechtigt zwischen Tiber und<br />
Anio Nomentum, zwischen dem Anio und dem Albaner Gebirg Tibur, Gabii, Scaptia,<br />
Labici 12 , Pedum und Praeneste, am Albaner Gebirg Corbio, Tusculum, Bovillae,<br />
Aricia, Corioli und Lanuvium, in den volskischen Bergen Cora, endlich in der<br />
Küstenebene Laurentum. Dazu kamen die von Rom und dem latinischen Bunde<br />
angelegten Kolonien: Ardea im ehemaligen Rutulergebiet und in dem der Volsker<br />
Satricum, Velitrae, Norba, Signia, Setia und Circeii. Außerdem hatten siebzehn andere<br />
Ortschaften, deren Namen nicht sicher bekannt sind, das Recht der Teilnahme<br />
am Latinerfest ohne Stimmrecht. Auf diesem Bestande von siebenundvierzig teilund<br />
dreißig stimmberechtigten Orten blieb die latinische Eidgenossenschaft seitdem<br />
unabänderlich stehen; weder sind die später gegründeten latinischen Gemeinden,<br />
wie Sutrium, Nepete, Antium, Tarracina, Cales, unter dieselben eingereiht,<br />
noch die später der Autonomie entkleideten latinischen Gemeinden, wie Tusculum<br />
und Lanuvium, aus dem Verzeichnis gestrichen.<br />
Mit dieser Schließung der Eidgenossenschaft hängt auch die geographische<br />
Was das von Plinius mitgeteilte Verzeichnis von zweiunddreißig zu Plinius’ Zeit untergegangenen,<br />
ehemals am Albanischen Fest beteiligten Ortschaften betrifft, so bleiben nach Abzug von sieben, die<br />
auch bei Dionysios stehen (denn die Cusuetaner des Plinius scheinen die Dionysischen Carventaner<br />
zu sein) noch fünfundzwanzig, meistenteils ganz unbekannte Ortschaften ohne Zweifel teils jene<br />
siebzehn nicht stimmenden Gemeinden, größtenteils wohl eben die ältesten, später zurückgestellten<br />
Glieder der albanischen Festgenossenschaft, teils eine Anzahl anderer untergegangener oder ausgestoßener<br />
Bundesglieder, zu welchen letzteren vor allem der alte, auch von Plinius genannte Vorort<br />
Alba gehört.<br />
12 Allerdings berichtet Livius (4, 47), daß Labici im Jahre 336 (418) Kolonie geworden sei. Allein<br />
abgesehen davon, daß Diodor (13, 6) hierüber schweigt, kann Labici weder eine Bürgerkolonie geworden<br />
sein, da die Stadt teils nicht an der Küste lag, teils auch später noch im Besitz der Autonomie<br />
erscheint, noch eine latinische, da es kein einziges zweites Beispiel einer im ursprünglichen Latium<br />
angelegten latinischen Kolonie gibt noch nach dem Wesen dieser Gründungen geben kann. Höchst<br />
wahrscheinlich ist hier wie anderswo, da zumal als verteiltes Ackermaß zwei Iugera genannt werden,<br />
die gemeine Bürger- mit der kolonialen Assignation verwechselt worden.<br />
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